Zugang zum Neuen Rathaus in Völklingen ab Januar nur mit 3G-Nachweis
#Völklingen. Die Stadt Völklingen führt ab Montag, den 3. Januar 2022, wegen der anhaltenden Corona-Pandemie die 3G-Regel für den Zugang zum Neuen Rathaus ein, in dem die Fachdienste mit hohem Publikumsverkehr angesiedelt sind.
Voraussetzung für den Zutritt ist demnach die Vorlage eines negativen Schnelltests, der nicht älter als 24 Stunden sein darf oder eines negativen PCR-Tests, der nicht älter als 48 Stunden sein darf, der Nachweis der Genesung von einer Corona-Infektion oder der Nachweis des vollständigen Impfschutzes.
Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, am Eingang die entsprechenden Nachweise bereitzuhalten. Außerdem brauchen Bürgerinnen und Bürger weiterhin verpflichtend einen Termin für Besuche im Rathaus.
Grundlage für die Regelung ist die aktuell geltende Rechtsverordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie des Landes. PM Stadt