Zahlung von Energiekostenzuschüssen
#Völklingen. Auch in diesem Jahr zahlt die Stadt Völklingen allen Völklinger Vereinen mit eigenen Anlagen einen Zuschuss zu den Energiekosten. Der Zuschuss beträgt 40 Prozent dieser Kosten, höchstens jedoch 1.000 Euro und richtet sich nach der Zahl der vorliegenden Anträge und dem Gesamtbetrag der zur Bezuschussung im Haushalt eingestellten Mittel.
Anträge können bis spätestens 1. November formlos an die Stadt Völklingen, Fachbereich 2, Fachdienst 21, Postfach 10 20 40, 66310 Völklingen mit Kopie der Nebenkostenabrechnungen 2015 eingereicht werden.
Berücksichtigt werden können nur Völklinger Vereine mit eigenen Anlagen. PM Stadt