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Weitersagen! Diese Nacht wird wieder an der Uhr gedreht! : Völklingen im Wandel
Völklingen

Weitersagen! Diese Nacht wird wieder an der Uhr gedreht!

#Völklingen/#Deutschland. Kaum hat man sich an die Winterzeit gewöhnt, steht die nächste Zeitumstellung an. Seit dem 25. Oktober tickten die Uhren in der Normalzeit, ab heute Nacht um 3 Uhr leben wir wieder in der Sommerzeit. Das heißt: Die Uhr wird um eine Stunde vorgestellt, die Nacht wird eine Stunde kürzer.



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Es ist Frühjahr, wir müssen früher raus! Die Uhr wird also vor gestellt!
Es ist Frühjahr, wir müssen früher raus! Die Uhr wird also vor gestellt!

Im Herbst wird wieder die Winterzeit hergestellt, dies geschieht am letzten Sonntag im Oktober, um 2:00 Uhr drehen wir die Uhren vor auf 3:00 Uhr. Die Nacht gibt uns dann wieder die Stunde, die wir kommende Nacht verlieren werden.

Die Turmuhr des Alten Rathauses in Völklingen
Die Turmuhr des Alten Rathauses in Völklingen

Diese Regelung ist in Deutschland durch folgende Gesetze bzw. Verordnungen festgelegt:

Zeitgesetz vom 25. Juli 1978 in der geänderten Fassung vom 13. September 1994 :

(Auszug aus dem Gesetz)

§ 3 Ermächtigung zur Einführung der mitteleuropäischen Sommerzeit

(1) Die Bundesregierung wird ermächtigt, zur besseren Ausnutzung der Tageshelligkeit und zur Angleichung der Zeitzählung an diejenige benachbarter Staaten durch Rechtsverordnung für einen Zeitraum zwischen dem 1. März und dem 31. Oktober die mitteleuropäische Sommerzeit einzuführen.

(2) Die mitteleuropäische Sommerzeit soll jeweils an einem Sonntag beginnen und enden. Die Bundesregierung bestimmt in der Rechtsverordnung nach Absatz 1 den Tag und die Uhrzeit, zu der die mitteleuropäische Sommerzeit beginnt und endet, sowie die Bezeichnung der am Ende der mitteleuropäischen Sommerzeit doppelt erscheinenden Stunde.

Bis zum Jahr 2001 einschließlich, gab es regelmäßig Verordnungen, die die Zeitumstellung für die folgenden Jahre geregelt hat, so z.B. für die Jahre 1998, 1999, 2000 und 2001 in der Verordnung datiert vom 7. Oktober 1997 die im Bundesgesetzblatt Jahrgang 1997 Teil I Nr. 69 veröffentlicht wurde. (Quelle: http://www.zeitumstellung.de/)

Am 12.07.2001 wurde im Bundesgesetzblatt 2001, Teil I Nr. 35 folgende Verordnung veröffentlicht, die nun gültig ist:

Auf Grund des § 3 des Zeitgesetzes vom 25. Juli 1978 (BGBl. I S. 1110, 1262), der durch das Gesetz vom 13. September 1994 (BGBl. I S. 2322) geändert worden ist, verordnet die Bundesregierung:

§ 1

Ab dem Jahr 2002 wird die mitteleuropäische Sommerzeit (§ 1 Abs. 4 des Zeitgesetzes) auf unbestimmte Zeit eingeführt.

§ 2

(1) Die mitteleuropäische Sommerzeit beginnt jeweils am letzten Sonntag im März um 2 Uhr mitteleuropäischer Zeit. Im Zeitpunkt des Beginns der Sommerzeit wird die Stundenzählung um eine Stunde von 2 Uhr auf 3 Uhr vorgestellt.

(2) Die mitteleuropäische Sommerzeit endet jeweils am letzten Sonntag im Oktober um 3 Uhr mitteleuropäischer Sommerzeit. Im Zeitpunkt des Endes der Sommerzeit wird die Stundenzählung um eine Stunde von 3 Uhr auf 2 Uhr zurückgestellt. Die Stunde von 2 Uhr bis 3 Uhr erscheint dabei zweimal. Die erste Stunde (von 2 Uhr bis 3 Uhr mitteleuropäischer Sommerzeit) wird mit 2 A und die zweite Stunde (von 2 Uhr bis 3 Uhr mitteleuropäischer Zeit) mit 2 B bezeichnet.

§ 3

Das Bundesministerium des Innern gibt im Bundesanzeiger, beginnend mit dem Jahr 2002, für jeweils fünf aufeinander folgende Jahre Beginn und Ende der Sommerzeit bekannt.

§ 4

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

Berlin, den 12. Juli 2001

Wer ständig überlegt, wann die Uhr wie umgestellt werden muss, der kann sich mit einer unserer lieblings Eselsbrücken vielleicht helfen: Im Frühjahr muss man früher raus!

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