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Weitere Corona-Hilfe: Innenministerium erhöht Unterstützung der Ordnungsdienste in Saar-Kommunen um 1 Million Euro : Völklingen im Wandel
NachrichtenVölklingen

Weitere Corona-Hilfe: Innenministerium erhöht Unterstützung der Ordnungsdienste in Saar-Kommunen um 1 Million Euro

#Saarland. Zur finanziellen Unterstützung im Zuge der Covid-19-Pandemie stellt das Innenministerium den Kommunen bislang Bedarfszuweisungen von bis zu 8 Millionen Euro zur Verfügung. Eine weitere Million ist darüber hinaus für die Unterstützung der Kommunalen Ordnungsdienste bei Vor-Ort-Kontrollen vorgesehen.



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Für die vorgesehene Unterstützung der Kommunalen Ordnungsdienste bei Vor-Ort-Kontrollen wurde der Förderbetrag aktuell von 2,3 auf 3,3 Millionen Euro angehoben. Die Mittel werden sowohl für private Sicherheitsdienste als auch für zusätzliches eigenes Personal der Kreis- und Ortspolizeibehörden sowie für das Fahrzeugleasing, das für die verstärkten Kontrollen erforderlich ist, eingesetzt.

„Die jüngsten Vorfälle im Land haben leider gezeigt, dass es immer noch Menschen gibt, die den Ernst der Lage nicht verstanden haben und mit ihrem verantwortungslosen Verhalten nicht nur ihre eigene Gesundheit, sondern auch die Gesundheit anderer aufs Spiel setzen. Daher ist es wichtig, dass wir den Kommunen für die Durchführung verstärkter Kontrollen Mittel bereitstellen“, erklärt Innenminister Klaus Bouillon.

Die gesamten Zuschüsse des Ministeriums verteilen sich auf vier Bereiche:

So steht ein Förderkontingent von maximal einer Million Euro für die Ausstattung kommunaler Schulen mit CO2-Messgeräten bereit. Diese sollen frühzeitig vor Erreichen einer kritischen Konzentration von Kohlenstoffdioxid in Räumen warnen, sodass zum passenden Zeitpunkt gemäß dem Lüftungskonzept der Landesregierung durchgelüftet werden kann.

Auch wird der Erwerb von mobilen Luftreinigungsgeräten für schlecht zu lüftende Klassen- und Gruppenräume in kommunalen (Vor-)Schulen gefördert. Alternativ bietet das Innenministerium finanzielle Unterstützung für den Einbau ventilatorgestützter Zu- und Abluftsysteme (z.B. in Fensteröffnungen) an, sofern eine geeignete Lüftung anderweitig nicht möglich ist. Dafür sind insgesamt vier Millionen Euro vorgesehen.

Minister Bouillon: „Es ist selbstverständlich, dass wir die Kommunen in der Pandemie nach Kräften unterstützen. Die Gesundheit unserer Kinder muss unter allen Umständen gesichert sein. Ich appelliere an die Kommunen, das Angebot auf jeden Fall bei Bedarf zu nutzen!“

Aber auch an anderer Stelle müsse bei der Pandemiebekämpfung geholfen werden, ergänzt der Minister. So habe das Ministerium den Gesundheitsämtern bereits finanzielle Unterstützung in Höhe von 625.000 Euro gewährt, damit diese zusätzliches Personal zur verstärkten Kontaktnachverfolgung einstellen konnten.

Die genannten Hilfen im Überblick:

Bisher bewilligt Begünstigte Förderquote
Programm 1

(CO2-Messgeräte)

rund 399.906 €

41 Kommunen

4.090 Messgeräte

ausschließlich Kommunen im Rahmen ihrer Schul- und Sachkostenträger-schaft (Antragstellung erforderlich) 100% der Anschaffungskosten, höchstens 100 € brutto pro Gerät
Programm 2

(Luftreiniger)

rund 477.794 €

12 Kommunen

166 Geräte

 

KITAs:

240.000 €

2 Kommunen

80 Geräte

 

ausschließlich Kommunen im Rahmen ihrer Trägerschaft für (Vor-)Schulen und Sachkosten (Antragstellung erforderlich) 100%, höchstens 3.000 € brutto pro Gerät
Programm 3

(Kommunaler Ordnungsdienst)

RV SB: 766.088 €, LK SLS: 452.872 €, SPK: 331.396 €,

LK NK: 306.254 €,

LK MZG: 240.614 €,

LK WND: 202.775 €.

 

 

Verteilung der zusätzlichen Mittel:

 

RV SB: 332.433 €, LK SLS: 197.086 €, SPK: 143.972 €,

LK NK: 133.304 €, LK MZG: 105.157 €, LK WND: 88.048 €.

 

Gemeindeverbände (keine Antrag-stellung

erforderlich)

Anteilig im Verhältnis ihrer Einwohnerzahl; bis zu einem max. Stundensatz von 28 € brutto

 

Programm 4

(Gesundheitsämter)

RV SB: 208.176 €, LK SLS: 123.063 €, SPK: 90.053 €,

LK NK: 83.221 €,

LK MZG: 65.384 €, LK WND: 55.102 €

Gemeindeverbände

(keine Antrag-stellung

erforderlich)

Anteilig im Verhältnis ihrer Einwohnerzahl; Personalkosten bis zur Höhe EG 3 TVöD

PM Land

 

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