#Völklingen/#Ludweiler. Einer 33 jährigen Firmeninhaberin aus Ludweiler wurde ihre Gutmütigkeit am Abend des ersten Weihnachtsfeiertages zum Verhängnis. Angesichts eines geplanten gemeinsamen Weihnachtsessens mit ihren Angestellten und deren Bekannten wollte sie den alleinstehenden 66 jährigen Mieter ihres Anwesens zu diesem gemeinschaftlichen Essen einladen.
Diese Einladung schlug der Mieter jedoch aus und geriet mit der Frau in einen Streit, wonach er die Wohnungstür wohl absichtlich zuschlug und die Frau an der Hand verletzte, sodass diese sich zur Behandlung ins Krankenhaus begeben musste. Die Diagnose des behandelnden Arztes war ein Bruch des Mittelhandknochens. Die Geschädigte erschien anschließend bei der Polizeiinspektion Völklingen, um das Verhalten des Mieters zu beanzeigen. Er muss sich nun wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung verantworten.
Werbeanzeige: