Warnung vor Verkeimung des Trinkwassers: Abkochgebot
Diese Meldung gilt für alle Kunden der Stadtwerke Völklingen Netz GmbH
#VÖLKLINGEN: Das Gesundheitsamt Saarbrücken warnt im Einzugsgebiet der Mittelstadt Völklingen vor einer bakteriellen Verunreinigung des Trinkwassers. Aufgrund des Hochwassers und damit verbundener Wassereintritte von Oberflächenwasser in unsere Brunnen sind die Stadteile Stadtmitte, Fenne, Fürstenhausen, Geislautern, Heidstock, Luisenthal, Röchlinghöhe und Wehrden betroffen.
Diese mikrobiologische Verunreinigung kann unter Umständen Ihre Gesundheit beeinträchtigen. Sollten Sie gesundheitliche Beschwerden haben, wenden Sie sich an Ihre/n Hausärztin/Hausarzt. Falls er/sie den Verdacht hat, dass dies mit dem verunreinigten Trinkwasser zusammenhängen könnte, muss er/sie dies dem Gesundheitsamt umgehend melden.
Die Ursache der Verunreinigung wird geklärt und Maßnahmen zur Behebung der Störung sind eingeleitet. Unter anderem werden engmaschige bakteriologische Kontrollen durchgeführt.
In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt Saarbrücken wurde, gemäß dem bestehenden Maßnahmenplan nach der Trinkwasserverordnung, ab dem 27.05.2024 eine Schutzchlorung angeordnet.
Von nun an gilt ein Abkochgebot! Dies bedeutet, dass Sie das Wasser für die
nachfolgend aufgeführten Zwecke mindestens drei Minuten sprudelnd kochen lassen müssen:
Trinkwasser;
Zubereiten von Nahrung, insbesondere für Säuglinge, Kleinkinder, Alte und Kranke;
Abwaschen von Salaten, Gemüse und Obst;
Herstellen von Eiswürfeln zur Kühlung von Getränken;
Zähneputzen;
medizinische Zwecke (Reinigung von Wunden, Nasenspülung etc.).
Das gekochte und soweit wie nötig abgekühlte Wasser können Sie wie bisher verwenden. Die Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden) kann mit nicht abgekochtem Wasser erfolgen, sofern darauf geachtet wird, dass das Wasser nicht getrunken wird bzw. auf offene Wunden kommt.
Bitte informieren Sie Ihre Nachbarn!
Für Haustiere und Vieh benötigen Sie kein abgekochtes Wasser, ebenso wenig wie für die Toilettenspülung.
Wir werden Sie umgehend informieren, wenn das Wasser wieder uneingeschränkt genutzt werden kann. Bitte beachten Sie unsere angehängten FAQ.
Bei Rückfragen erreichen Sie uns jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
Tel: +49 (0) 6898 150333.
Ihre Stadtwerke Völklingen Netz GmbH
FAQ der Stadtwerke Völklingen Netz GmbH:
Handlungsempfehlungen bei Grenzwertüberschreitungen im Trinkwasser (Stand: 27.05.2024)
Was ist ein Abkochgebot?
Bei einem Abkochgebot handelt es sich um die Empfehlung, das Trinkwasser für mindestens drei Minuten sprudelnd zu kochen. Dadurch werden Keime abgetötet und das Wasser ist nach anschließendem Abkühlen unbedenklich zu benutzen.
Warum muss das Wasser abgekocht werden?
Für Trinkwasser gelten sehr hohe Sicherheitsanforderungen. Bereits bei kleinen Mengen von Keimen oder Verunreinigungen des Trinkwassers wird eine Chlorung des Wassers vorgenommen, um Keime abzutöten. Da die Wirksamkeit der Chlorung nicht in allen Versorgungsbereichen unmittelbar gegeben ist, muss das Trinkwasser vorübergehend abgekocht werden.
Ist das gechlorte Wasser gesundheitsschädlich?
Nein. Die zur Desinfektion des Trinkwassers eingesetzten Konzentrationen sind gesundheitlich unbedenklich.
Für welche Zwecke muss das Wasser abgekocht werden?
Während der Dauer des Abkochgebotes sollte für die Zubereitung von Speisen (z.B. Waschen von Salat, Obst oder Gemüse) nur abgekochtes oder abgepacktes Wasser verwendet werden. Dies gilt insbesondere, wenn die betreffenden Nahrungsmittel nachfolgend nicht gekocht, gegart oder gedünstet – also ausreichend erhitzt – werden.
Kaffeemaschinen, die das Wasser auf mindestens 82°C erhitzen, können genutzt werden, da von einer zuverlässigen Abtötung der Keime auszugehen ist. Wird diese Temperatur nicht erreicht oder ist nicht bekannt, welche Temperatur beim Aufbrühen erreicht wird, sollte die Kaffeemaschine während der Dauer des Abkochgebotes nur mit abgekochtem oder verpacktem Wasser betrieben werden.
Während der Dauer des Abkochgebotes sollten Eiswürfel nur aus abgekochtem oder abgepacktem Wasser hergestellt werden.
Zur Reinigung im Haushalt und zur Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden) kann das Leitungswasser ohne Bedenken weiter genutzt werden. Es sollte aber nicht verschluckt werden und keinen Kontakt zu offenen Wunden bekommen. Wunden sollten mit wasserundurchlässigem Pflaster abgedeckt sein.
Während der Dauer des Abkochgebotes sollte zum Zähneputzen abgekochtes oder abgepacktes Wasser verwendet werden.
Wie lange muss ich das Wasser abkochen?
Das Abkochgebot gilt so lange, bis die desinfizierende Wirksamkeit der Chlorung nachgewiesen ist und die Beprobungen auf Keime ein unauffälliges Ergebnis zeigen. Die Chlorung des Trinkwassers wird so lange aufrechterhalten, bis die Ursache der Verunreinigung beseitigt und nachgewiesen ist, dass bei den Verbrauchern wieder Wasser in Trinkwasserqualität ankommt.
Über Änderungen der erforderlichen Maßnahmen und der gegenwärtigen Situation werden wir Sie umgehend informieren.
Können Haustiere das Wasser trinken?
Tiere können bedenkenlos nicht abgekochtes Leitungswasser trinken. Sie verfügen in der Regel über ein robustes Immunsystem – auch in freier Natur trinken Tiere Wasser, das keine Trinkwasserqualität hat (z.B. aus Pfützen, Seen oder Flüssen). Die Verkeimung macht Tieren im Regelfall also nichts aus. Auch der Chlorgehalt des Wassers ist unbedenklich.
Wie erfahre ich, ob ein Abkochgebot besteht und/oder aufgehoben wird?
Wir informieren über verschiedene Kanäle wie Presse, soziale Netzwerke (Facebook), unsere Internetseite https://www.my-stadtwerk.de/aktuelles/presse sowie in akuten und schwerwiegenden Fällen via Lautsprecherdurchsagen.
Bei Rückfragen erreichen Sie uns jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
Tel: +49 (0) 6898 150333.
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