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„Voraussetzung für Folgeprojekt“: Rückerwerb des City-Center-Areals durch Stadt Völklingen : Völklingen im Wandel
Völklingen

„Voraussetzung für Folgeprojekt“: Rückerwerb des City-Center-Areals durch Stadt Völklingen

#Völklingen. Die Verträge zum Rückerwerb des sogenannten City-Center-Areals durch die Stadt Völklingen wurden jetzt geschlossen. Für die Stadt Völklinger unterschrieb Oberbürgermeister Klaus Lorig die Verträge. Unterzeichner für Patron Dieter II war der Geschäftsführer der Main Asset Management GmbH, Thorsten Vogt.



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Eingangsbereich des ehem. Kaufhof in Völklingen
Eingangsbereich des ehem. Kaufhof in Völklingen

Oberbürgermeister Klaus Lorig nannte nach der Vertragsunterzeichnung die Rückabwicklung „notwendig, um den Weg frei zu machen für eine zukünftige Neunutzung der Gesamtfläche, die in der Völklinger Innenstadt von zentraler Bedeutung ist“. Nachdem das City-Center in seiner bisher geplanten Form durch Patron Dieter II nicht mehr umgesetzt wird, schafft der Erwerb bzw. der Rückerwerb sämtlicher Grundstücke die Voraussetzungen für ein Folgeprojekt. Hierüber soll der Völklinger Stadtrat nach den Sommerferien beraten und Beschluss fassen. Gemäß den Beschlüssen des Völklinger Stadtrates beinhalten die nun abgeschlossenen Verträge folgende Punkte:

· Vertragsrücktritt der Stadt Völklingen vom Kaufvertrag (über das Kaufhof-Hauptgebäude, das angrenzende Park- und Wohhaus Alte Schulstraße 10/12 sowie das Anwesen Karl-Janssen-Straße 6) mit Investitionsverpflichtung für das City-Center gegen Erstattung des Kaufpreises von 1.089.000 Euro
· Erwerb der Anwesen Alte Schulstraße 1a, 3 und 5 sowie 14 bis 20 und des Anwesens Karl-Janssen-Straße 8 zum Kaufpreis von 411.000 Euro
· Außerdem bietet Patron Dieter II der Stadt die Anwesen Rathausstraße 5, 7 und 9 zum Gesamtkaufpreis von 600.000 Euro an.

Dieses Angebot gilt bis zum 31.12.2015. Danach ist Patron Dieter II berechtigt, die Anwesen separat oder gemeinsam/in Abstimmung mit der Stadt Völklingen zu verwerten, wobei die städtebaulichen Planungs- und Sanierungsziele jeweils zu beachten sind. Sollte dies bis zum 31.12.2017 nicht erfolgen, ist die Stadt anschließend verpflichtet, die Immobilien zum dann geltenden Boden- und Substanzwert von Patron Dieter II zu erwerben. Die Stadt geht allerdings davon aus, die Finanzierung des 2.Pakets (Rathausstraße 5,7,9) bis zum Jahresende haushaltsrechtlich sicherstellen zu können.


Quelle: Dies ist eine redaktionell unbearbeitete Mitteilung der Stadt Völklingen.

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