Die Geschichte der Stadt Völklingen
1542-44:
Jakob Fischer von Dudenhofen, Pfarrer in Völklingen. (XLII. S.45)
1544-50:
Friedrich Andreas von Bischofshomburg (Lothr.) verwaltet die Pfarre Völklingen mit der Kapelle in Geislautern, die Pfarrkirche zu St. Nikolaus im Warndt und die Kapelle zu Rosseln und Emmersweiler. Dabei wird Herr Bartholomäus als letzter Besitzer der Pfarrkirche zu Folklingen genannt. (XLII. S.45)
1548:
Im stift St. Arnual gibt es einen Scholastikus Johann Folkling.
1549:
Philipp II, König von Spanien, kommt auf seiner Reise von Süddeutsch land nach Flandern durch Völklingen und reist weiter über Wallerfangen, Sierck und Luxemburg (Flandernstraße) . Erw. Nicklas Geratewohl (LIII. S.20)
1550:
Jahrgeding zu Folcklingen (XLII. S. 39-40, hier ins Neuhochdeutsche übertragen)
„Verzeichnis der Weisung, die die Schöffen und das Gericht von Folklingen tun am Pulle-Tag (der Tag, mit dem eine Kirmes oder ein Jahrmarkt abschloß) nach den drei Messen, nämlich:
Deutsche Kirb, st. Johannestag und st. Arnualstag. Zum Gericht gehören ein Meier, sieben Schöffen, ein Büttel und zwei Vorsprecher (Fürsprecher, Verteidiger). Der Schultheiß von Saarbrücken pflegt der Gericht zu besetzen.
Ein Meier und ein Büttel von st. Arnual und des Schultheißen Knecht, der Gewicht, Malster, den Leinsamen, Ellen, Maße und anderes an das Gericht trägt, pflegen bei Gericht zu sein.“
Oie Eingangszeremonien um Stab und Schöffensprecher sind noch die gleichen wie 1422 (s.d.!).
„Dann spricht der Schultheiß zu dem, der das Wort hat:
Da man heute meinen gnädigen Herrn gebeten hat, bei dieser Messe seine Herrlichkeit und Gerechtigkeit zu erweisen, und da du der Schöffen Wortführer bist, so geh hina“us, nimm deine Gesellen (die andern Schöffen) sit dir und bringe mir Recht, wie ich es anfangen soll, daß ich meines Herren Herrenrecht wahre und niemand Unrecht tu. Dann geht der Schöffe hinaus, bespricht sich mit den andern, kommt wieder und spricht: Die Schöffen weisen, daß ihr den Meier und den Büttel von Folklingen fragen sollt, ob das Gericht bestellt sei. Sagen die beiden ja, so erbittet der Schöffe Urlaub, geht hinaus, beredet sich mit den andern, kommt wieder und spricht:
Er soll die Selzer (Salzhändler) herkommen heißen mit ihren Mülstern (Maßgefäße). Kommen sie, wie es recht ist, so mögen sie straffrei bleiben, kommen sie nicht, so mögen sie es entgelten. Darauf heißt der Schultheiß den Meier von st. Arnual, den Selzer vorzuladen, wie es recht ist. Also ruft der Meier: Ihr Selzer, tretet vor mit euren Meßgefäßen wie es recht ist!
Dann kommen die Selzer, und einer nach dem andern sagt:
Schultheiß, gib meinen Gesellen und mir die Erlaubnis, unser Geschirr niederzusetzen! Das erlaubt ihnen der Schultheiß. So setzen sie ihre Mülster nieder und legen auf jeden Gefäßboden drei Pfennige.
Dann wird der Mülster mit Leinsamen gefüllt, und das tut der Meier (wenn übrigens der Schultheiß Mülster und Streich – das Holz, mit dem das gehäüfte Salz vom Meßgefäß abgestrichen wird – nicht beschütten will, so gibt jeder Selzer dem Schultheiß Geld für eine Pinte Wein, wie sie hergebracht) und der Büttel von st. Arnual und des Schultheißen Knecht stehn dabei.
Wenn ein Mülster oder Streicher als unrichtig befunden wird, wird es vor Gericht gebracht und zerbrochen, und wer sie besaß, ist einer Strafe verfallen von 60 Schilling und 1 Heller, und den Schöffen den Wein.
Dann hat der Schultheiß die Schöffen angeredet, daß er Recht bringen möge; ob nun ein Selzer, der Geschirr (mit Salz) mit Wagen oder Karren auf dem Markt feilhalte und von jedem Meßgeschirr 1 Mülster rechtens schuldig sei.
Darauf stellte der Schöffe fest, welche Selzer zwei Geschirre hätten, es sei auf Wagen oder Karren auf dem Markt, und wer auf jedem Karren ein Mäßchen und ein Mülster hat, ist schuldig von jedem Geschirr ein Mülster Salz und die Gebühr Zu entrichten. Ist das geschehen, so bittet ein Selzer namens aller um die Erlaubnis, ihre Geschirre wieder aufzuheben.“
Gleicherweise wurden Maße und Gewichte der Wirte, Metzger, Krämer, Weber, und aller, welche Wandelkauf trieben, untersucht, beschüttet und aufgezogen. Fand der Schultheiß es für gut, die Untersuchung zu unterlassen, so gab jeder derselben ein Maß Wein, der Krämer ein Paar Handschuhe usw.
„Der Schultheiß befragt dann die Schöffen, was weiter geschehen soll. Die Schöffen weisen, daß man Meier, Büttel und Maßprüfer fragen soll, ob sie wissen, was von Stoßen oder Schlagen oder anderes dabei vorgefallen sei (Beulen im Gefäß verkleinern das Maß).
Ist das geahndet, so fragt der Schultheiß, was nun anzufangen sei. Der Schöffe beredet sich mit den andern und spricht: „Wenn der Schultheiß nichts mehr zu tun hat, so soll er aufstehn, zum Wein gehen und so freundlich sein, die Schöffen mitzunehmen.“
Um dieses Jahr findet jedes Jahr ein Jahrmarkt in Völklingen statt.
Der Pfarrer Friedrich Andreas hat auf die Völklinger Pfarrei verzichtet. Johann Gebel von Berris (Berus) wird 1550-55 sein Nachfolger.
Um die Mitte dieses Jahrhunderts erscheint die Karte „Lotharingia Ducatus“ (Herzbgtum Lothringen), die nur „Wilkelingen“ ohne Nachbarorte verzeichnet.
1555-60:
Nikolas von Trier, Pfarrer zu Völklingen (XLII. S.46)