„Verwaltungsreform – nein danke!“: CDU im Regionalverband kritisiert Medienberichte
#Regionalverband_Saarbrücken. Die CDU im Regionalverband wehrt sich gegen Inhalte von Veröffentlichungen einer Tageszeitung unter den Überschriften „Bürger fordern mehr Mut zur Verwaltungsreform“ und „Verwaltung verschlanken, denn dort reden die üblichen Verdächtigen über eine Verwaltungsreform, die dem Grunde nach vollkommen überflüssig ist – so die Parteisicht. Ausgehend von der Finanzmisere der Landeshauptstadt Saarbrücken wird eine neue Kommunalreform als Lösung derselben vorgeschlagen. Die von der „Fokusgruppe“ vorgeschlagene Eingemeindung der Umlandkommunen nach Saarbrücken ist nicht zielführend, weil sie die Finanzmisere der Stadt Saarbrücken nicht auflöst, sondern allenfalls nur vorübergehend bilanziell lindert, ohne dass mehr Geld in der kommunalen Kasse landet, was jedoch in allen Städten und Gemeinden bitter nötig ist.
Die übliche Arithmetik besagt, dass die 52 saarländischen Kommunen zusammen über 2 Milliarden Euro Schulden haben. Das ist nicht unbedingt falsch. Richtiger ist jedoch, dass 1 saarländische Kommune über 1 Milliarde Euro Schulden hat, und die anderen 51 Kommunen zusammen auch 1 Milliarde Euro Schulden haben. Unter dem Gesichtspunkt der wissenschaftlichen Korrektheit müssen bei diesen deutlichen Unterschieden die Stadt Saarbrücken (mit einer Pro-Kopf-Verschuldung von 5000 Euro) und die restlichen Kommunen des Landes (mit einer durchschnittlichen Pro-Kopf-Verschuldung von 1250 Euro) differenziert betrachtet werden.
Ausgehend von dieser differenzierten Betrachtungsweise und von der Tatsache, dass die Verschuldung der Stadt Saarbrücken mit Genehmigung der Kommunalaufsicht des Landes entstanden ist, hat die Landeshauptstadt Anspruch auf eine entsprechende besondere Unterstützung des Landes. So wie der Bund dem Saarland finanziell hilft, muss auch das Land seiner Landeshauptstadt finanziell helfen.
Insofern wäre die 1. Forderung zur Konsolidierung der Finanzen der Landeshauptstadt ein Sonderprogramm der Landesregierung für Saarbrücken – und nicht die Eingemeindung der Umlandkommunen.
Betrachtet man die restlichen 51 saarländischen Gemeinden etwas näher, ist nicht erst seit dem Hesse-Gutachten bekannt, dass Kommunen mit weniger als 10.000 Einwohnern ebenfalls erhebliche finanzielle Probleme haben. Diese finden wir insbesondere im Nordsaarland bzw. im Landkreis St. Wendel.
Insofern wäre die 2. Forderung zur Konsolidierung der kommunalen Finanzen im Saarland eine Mindestgröße für eine selbständige Kommune von 10.000 Einwohnern.
Forderungen, die darüber hinausgehen und einer generellen neuen Verwaltungsreform, insbesondere im Regionalverband das Wort reden, sind kritisch zu hinterfragen. Trotz des alljährlichen kollektiven Aufheulens über die Umlagehöhe im Regionalverband ist objektiv festzustellen, dass die Summen der Einnahmen und auch die der Ausgaben pro Kopf auf kommunaler Ebene im Saarland die niedrigsten aller westdeutschen Länder sind und auch nur 3 ostdeutsche Länder etwas niedrigere Ausgaben haben als das Saarland (Quelle: Kommunalbericht 2016 Rechnungshof Rheinland-Pfalz). Insofern gibt es keinerlei Hinweise darauf, dass im Saarland auf der kommunalen Ebene das Geld „zum Fenster hinaus“ geworfen wird. Es ist halt einfach, bedingt durch die Strukturschwäche des Landes, zu wenig Geld vorhanden. Unterm Strich erfolgt durch die Regionalverbandsumlage unter großer öffentlicher Anteilnahme ein Netto-Transfer an Leistungen an die Städte Saarbrücken, Sulzbach und Völklingen in Höhe von 43 Millionen Euro (im Jahr 2013) für Soziales, Jugendhilfe, Kosten der Unterkunft und für Schulen, der allerdings nicht bei den jeweiligen Verwaltungen, sondern natürlich unmittelbar bei den Menschen in Form von Sach- oder Geldleistungen ankommt. Dies würde sich durch einen Zusammenschluss aller Regionalverbandskommunen unter dem Dach der Landeshauptstadt nicht ändern, es würde nur nicht mehr so wahrgenommen.
Es gibt im Regionalverband Doppelstrukturen, die es abzubauen gilt. Um dieses Ziel zu erreichen müssten zunächst die größeren Städte im Regionalverband akzeptieren, dass sie nicht kreisfrei, sondern in eine kommunale Gemeinschaft mit anderen eingebunden sind. Sie müssen akzeptieren, dass es einen Landkreis gibt, der seine ihm gesetzlich zugewiesenen Aufgaben übernimmt. Wenn diese mentale Hürde genommen wäre, dann ließe sich vermutlich einfacher über die Anzahl von Baugenehmigungsbehörden, örtliche Sozialämter, Wirtschaftsförderung, Verkehrsbetriebe und anderes mehr diskutieren.
Aus Sicht des CDU Gemeindeverbandes Riegelsberg haben sich die gemeindlichen Strukturen im Regionalverband Saarbrücken bewährt. Die Mehrheit der Kommunen hat eine gesunde Größe zwischen 10.000 und 30.000 Einwohnern. Dies gewährleistet eine enge Verbindung zwischen den Menschen, die in den Kommunen leben, und ihren Gemeinde- und Ortsräten mit ihren Bürgermeistern und Ortsvorstehern. Auf diese Weise wird Demokratie eher erlebbar, als im Kontakt des Bürgers mit einer weitgehend anonymen Großstadtverwaltung, der er mehr oder weniger hilflos ausgeliefert ist. Darüber hinaus gibt es keinen Beleg dafür, dass größere „Infrastruktureinheiten“ mit mehr als 30.000 Einwohnern finanziell günstiger arbeiten, als gesunde, kleinere Einheiten. Es scheint wohl eher so zu sein, dass größere „Infrastruktureinheiten“ deutlich mutiger sind, als kleine, und deshalb an der einen oder anderen Stelle auch mal Geld in den Sand setzen.
Auf dieser Grundlage basierend lautet die 3. Forderung zur Konsolidierung der kommunalen Finanzen: Interkommunale Zusammenarbeit – ja (insbesondere im Bereich der übertragenen oder zugewiesenen Aufgaben), aber Auflösung selbständiger Gemeinden mit Verlust der kommunalen Selbstverwaltung – nein!
PM CDU