Verstoßes gegen das Waffengesetz
#Völklingen. Am 19.01.14 gegen 21:00 Uhr wurde die #Polizei durch eine aufmerksame Spaziergängerin darauf hingewiesen, dass an der Skateranlage in der Stadionstraße Graffitisprayer am Werk seien. Die Polizei stellte bei der Kontrolle keine Graffitisprayer fest, bei einem anwesenden 18jährigen Heranwachsenden aus Völklingen konnten jedoch zwei Softair-Gewehre im Rucksack aufgefunden werden. Diese wurden sichergestellt, ein Verfahren wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz wurde eingeleitet. Weitere Ermittlungen folgen. (PM PI VKL)