Verbraucherschutzminister setzen sich für mehr Verbrauchersicherheit auf Online-Marktplätzen ein
#Saarland. Die Herausforderungen des digitalen Binnenmarktes waren das große Thema der Sonderkonferenz der Verbraucherschutzminister (Sonder-VSMK) am Dienstag in Berlin. Unter dem Vorsitz des Saarländers Reinhold Jost kamen die Minister in der saarländischen Landesvertretung zusammen, um über die von der EU-Kommission neu formulierten Verbraucherschutzvorschriften zu beraten. Renate Nikolay, Kabinettschefin der EU-Kommissarin für Verbraucherschutz, nutzte als Konferenz-Gast die Gelegenheit, für den EU-Entwurf unter der Überschrift „New Deal for Consumers“ zu werben.
Dieser „New Deal“ wird von den Verbraucherschutzministerinnen und –ministern unterstützt. „Eine Überarbeitung der Verbraucher-Richtlinien ist mit Blick auf die Online-Realität überfällig“, betonte Minister Jost. „Unser Bestreben als VSMK ist es, die Position der Bundesregierung, die in diesem Herbst im EU-Rat Stellung beziehen muss, zu stärken. Ein geschlossenes Auftreten der Länderminister ist aus meiner Sicht wichtig, um zu zeigen, wo wir stehen und was wir wollen“, so Jost.
Die Konferenz begrüßt den EU-Vorschlag, Verstöße gegen Verbraucherrechte europaweit möglichst einheitlich zu sanktionieren sowie die Einführung eines kollektiven Rechtsschutzes. Auch das Ziel der EU, mehr Transparenz im Online-Handel herzustellen, wird unterstützt. Nach dem Richtlinien-Entwurf sollen Online-Marktplätze klar und verständlich darüber informieren, ob es sich bei einem Anbieter von Waren, Dienstleistungen oder digitalen Inhalten um einen gewerblich handelnden Unternehmer oder eine Privatperson handelt.
Die Transparenz soll auch bei den Suchergebnissen auf Online-Plattformen erhöht werden, indem die Verbraucher über die wichtigsten Kriterien für Auswahl und Rangfolge der ihnen präsentierten Angebote informiert werden. Dazu gehört das Offenlegen der Kriterien für Suchalgorithmen und die Information, ob das Suchergebnis von einem Unternehmen bezahlt wird.
Die vorgeschlagenen Transparenzregelungen gehen den Verbraucherschutzministern aber nicht weit genug. Sie stimmten einem Beschlussvorschlag des Saarlandes zu, der eine ausdrückliche Einbeziehung von Vergleichsportalen, App-Stores und Suchmaschinen fordert sowie eine Regelung, die sicherstellt, dass das Offenlegen der Ranking-Kriterien durch mehrstufige Vermittlungsebenen nicht umgangen werden kann. Auch die Notwendigkeit haftungsrechtlicher Regelungen für Online-Plattformen soll geprüft werden.
Beim Thema Widerrufsrecht sind die Minister mit den Vorgaben der EU keinesfalls einverstanden. Nach dem Richtlinien-Vorschlag kann ein Unternehmen die Rückzahlung des Kaufpreises so lange verweigern, bis die Ware wieder bei ihm eingegangen ist. Der Sendenachweis genügt nicht mehr, wenn das Unternehmen den Eingang der Ware bestreitet. Darüber hinaus soll das Widerrufsrecht ausgeschlossen werden, wenn die Waren von den Käufern über das zum reinen Testen erforderliche Maß hinaus benutzt wurden.
Jost: „Diese Einschränkungen des Widerrufsrechts lehnen wir ab. Wir wollen unseren Verbraucherschutz-Standard halten, die Verbraucherrechte nicht zugunsten der Unternehmen schwächen. Der seitens der Wirtschaft erhobene Vorwurf eines erheblichen Missbrauchs des Widerrufsrechts wurde bislang nicht durch entsprechende Zahlen belegt.“
Mit den Ergebnissen der Sonderkonferenz zeigte sich der VSMK-Vorsitzende sehr zufrieden: „Mit unseren Beschlüssen haben wir ein starkes Signal für die Verbraucher gesetzt“, so Jost. PM Land