Update zum Kauf des „Weißen Hauses“: Langwierige Verhandlungen erfolgreich abgeschlossen – Stadt erwirbt Anwesen Karl-Janssen-Straße 4
#Völklingen. Nachdem der Grundstückskaufvertrag mit Modepark Röther vor wenigen Wochen abgeschlossen wurde, kann die Stadt jetzt einen weiteren Verhandlungserfolg vermelden: Nach langwierigen Verhandlungen wird die Stadt das Anwesen Karl-Janssen-Straße 4 kurzfristig erwerben und im Rahmen der laufenden Abbruchmaßnahme bis zum Jahresende abreißen.
Wegen des unklaren Schicksals wurde das ehemalige Geschäftshaus gegenüber dem Alten Rathaus in den Entwicklungsplanungen der Stadt oftmals als weißer Fleck dargestellt. Vielleicht hat sich auch dadurch die Bezeichnung als Weißes Haus verfestigt – über den hellen Außenanstrich des Gebäudes hinaus.
Oberbürgermeister Klaus Lorig zeigt sich ausgesprochen erfreut über das Ergebnis der beharrlichen Verhandlungen. Dabei war der Grundstückseigentümer anfänglich überhaupt nicht verkaufsbereit, dann lagen seine Kaufpreisvorstellungen weit entfernt von dem Betrag, den die Stadt aufgrund der gesetzlichen Rahmenbedingungen im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet „Völklingen-Zentrum, Hütte und Unteres Wehrden“ vereinbaren darf. Sie ist in den Grundstücksverhandlungen keinesfalls frei, sondern gemäß § 153 Baugesetzbuch (Bemessung von Ausgleichs- und Entschädigungsleistungen, Kaufpreise, Umlegung) an die Wertgutachten des zuständigen Gutachterausschusses für Grundstückswerte für den Regionalverband Saarbrücken gebunden.
Nachdem der Grundstückseigentümer – wohl auch wegen der Entwicklung im unmittelbar angrenzenden Kaufhof-Areal – von seiner grundsätzlich ablehnenden Haltung abwich, schlug er ein Mediations- bzw. Vermittlungsverfahren durch einen unparteiischen Dritten vor.
Die Vermittlungsgespräche wurden im Auftrag der Stadt durch einen Saarbrücker Fachanwalt und Mediator durchgeführt. Dabei ging es darum, gegenseitiges Verständnis für die unterschiedlichen Interessenlagen aufzuzeigen und auf eine gütliche Einigung hinzuwirken. In diesem Zusammenhang reduzierte der Grundstückseigentümer seine Kaufpreisforderung deutlich. Der jetzt vereinbarte Kaufpreis liegt zwar immer noch über dem Gutachterwert, ist im Vergleich mit den Grundstückskaufpreisen im übrigen Kaufhof-Areal durchaus vertretbar.
Der formalrechtliche Knoten für den Erwerb des Anwesens Karl-Janssen-Straße 4 wurde am vergangenen Freitag zerschlagen. Nach intensiven Verhandlungen über die städtebaulichen, juristischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen kündigte das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport als Zuwendungsgeber der Städtebauförderungsmittel an, im vorliegenden Fall von der Ausnahmeregelung nach Punkt 8.2.1 der Städtebauförderrichtlinien des Saarlandes Gebrauch zu machen. Demnach kann vom Verkehrswert eines Grundstücks im Einzelfall abgewichen werden, wenn ein erhebliches städtebauliches Interesse bzw. Erfordernis dies rechtfertigt – außerdem der Grunderwerb für eine nachhaltige Stadtentwicklung unmittelbar erforderlich ist. Dass das Grundstück Karl-Janssen-Straße 4 für die geplante Platz-gestaltung zwischen Modepark Röther und dem Alten Rathaus unverzichtbar ist, liegt klar auf der Hand: Es liegt vollständig auf der künftigen Platzfläche und unmittelbar vor der künftigen Fassade des II. Bauabschnittes des Einzelhandelszentrums.
Der Stadtrat hat den Erwerb des Anwesens Karl-Janssen-Straße 4 in seiner Sitzung am 26.10.2017 einstimmig beschlossen. Der Kaufvertrag wurde durch das hiesige Gemeinschaftsnotariat Britz & Ludwig bereits vorbereitet und liegt den Beteiligten vor. Oberbürgemeister Lorig geht davon aus, dass der Kaufvertrag in der 1. Novemberhälfte unterschrieben wird, so dass die Immobilie nach Kaufpreiszahlung und Besitz-übergang ab der 2. Novemberhäfte abgerissen werden kann. Verfahrensmäßig wird dies durch Nachtragsauftrag an die vor Ort tätigen Abbruchunternehmen abgewickelt, „denn Bagger haben wir zurzeit mehr als ausreichend auf der Baustelle“, so Lorig.
Diese Unternehmen können den zusätzlichen Abbruch des seit Auszug des Juweliergeschäfts leerstehenden und Abbruch des Nachbaranwesens Karl-Janssen-Straße 6 auch freistehenden, vergleichsweise kleinen Gebäudes problemlos durchführen.
Ein weiterer Nebeneffekt: Durch den zügigen Abbruch kann die mit rund 30.000,– Euro veranschlagte Sicherung der Giebelwand, die aus nachbarrechtlichen Gründen erforderlich ist, verzichtet werden. Außerdem erweist sich die Entscheidung des langwierigen Mieters, das Juweliergeschäft in das City-Haus / Bismarckstraße 11 zu verlagern, jetzt als überaus positiv. Würde der Räumungsverkauf erst jetzt beginnen, könnten Räumung und Abbruch des Geschäftshauses bis zum Jahresende nicht mehr sichergestellt werden. Dabei kam der Stadt ein weitere günstiger Umstand entgegen: Bis zum Jahresende müssen restliche und bisher nicht belegte Fördermittel zu förderfähigen Kosten von rund 200.000,– Euro fristgerecht verausgabt und beim Zuwendungsgeber abgerufen werden.
Im zügigen Abbruch des Anwesens Karl-Janssen-Straße 4 sieht der Oberbürgermeister auch positive Signale für die vollständige Umsetzung des Einzelhandelszentrums – auch im Bereich des II. Bauabschnittes unmittelbar gegenüber dem Alten Rathaus. Bekanntlich hat sich Modepark Röther für diese Fläche bis zur Fertigstellung des I. Bauabschnittes ein bevorzugtes Erwerbsrecht gesichert. Immerhin hat die zügige Durchführung der geplanten Baumaßnahme auch Auswirkungen auf die unmittelbar angrenzende Platzgestaltung, die bis zum Alten Rathaus und dem benachbarten Haus der Fraktionen reichen wird. Nach der Planungs-, Finanzierungs- und Genehmigungsphase im kommenden Jahr soll der zentrale Stadtplatz ab Frühjahr 2019 gebaut werden, damit er rechtzeitig zur Eröffnung von Modepark Röther im Herbst 2019 fertiggestellt ist. – Lesen Sie weiter auf Seite 2: