Umsetzung des Koalitionsvertrages: Verkürzung der Aufenthaltsdauer in der Landesaufnahmestelle und beschränkte Wiederaufnahme des Verteilverfahrens bei Asylbewerbern im laufenden Asylverfahren
#Saarland. Aufgrund der verstärkten #Asylbewerberzugänge, insbesondere syrischer Flüchtlinge, ist die Aufnahmekapazität der Landesaufnahmestelle erschöpft. Von 1370 Unterbringungsplätzen sind derzeit circa 1304 Plätze belegt.Vor dem Hintergrund, dass sichergestellt werden muss, dass in ausreichender Zahl Unterkünfte für neu ankommende Flüchtlinge zur Verfügung stehen, hat die Landesregierung beschlossen, den im Jahr 1994 getroffenen Verteilstopp in beschränkter Form aufzuheben sowie das förmliche Verteilungsverfahren bei Asylbewerbern im laufenden Asylverfahren vorerst wieder aufzunehmen, um eine kontinuierliche Entlastung der Landesaufnahmestelle zu erreichen.
Durch die Entscheidung der Landesregierung sollen Asylbewerber, die nach der Spruchpraxis des Bundeamtes für Migration und Flüchtlinge aufgrund von Asylanerkennung, Anerkennung als Flüchtlinge nach der Genfer Konvention oder durch Anerkennung von Abschiebeschutz absehbar eine Aufenthaltserlaubnis erhalten werden, auf die Kommunen verteilt werden.
„Dies betrifft insbesondere die Gruppe der syrischen Staatsangehörigen, von denen derzeit 178 in der Landesaufnahmestelle leben. Diese Personengruppe wird absehbar dauerhaft in Deutschland bleiben. Daher macht es Sinn, sie früher ins Gemeinwesen zu integrieren und aus der zentralen Gemeinschaftsunterkunft zu entlassen“, so Innenministerin Monika Bachmann.
Für die Dauer des Asylverfahrens erhalten die Kommunen eine Kostenerstattung nach der Erstattungsregelung im Landesaufnahmegesetz. Nach der Anerkennung und Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis erhalten die Personen, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können, in der Regel Leistungen nach dem SGB II.
Im Rahmen des Koalitionsvertrages der Regierungskoalitionen wurde vereinbart, dass die Verpflichtung für Flüchtlinge zum Aufenthalt in der Landesaufnahmestelle Lebach deutlich reduziert wird. Auch dem dient die vom Ministerrat beschlossene teilweise Aufhebung des Verteilstopps.
„Die Landesregierung hat weiterhin beschlossen, dass die Wohnsitzverpflichtung in der Landesaufnahmestelle für Personen mit mehr als einem Jahr Aufenthalt, deren Identität geklärt ist, und bei denen es sich nicht um Straftäter handelt, aufgehoben wird. Die Wohnsitzverpflichtung wird ebenfalls aufgehoben für Personen deren Aufenthalt mehr als ein Jahr beträgt und die selbst ihren Lebensunterhalt sichern können“, so Innenministerin Monika Bachmann.
Innenministerin Bachmann hat heute die kommunalen Spitzenverbände und die Wohlfahrtsverbände, die sich in einer Arbeitsgruppe mit der Umsetzung der Koalitionsvereinbarung beschäftigt haben, über den Ministerratsbeschluss unterrichtet.Der nunmehr gefundene Kompromiss wurde von allen begrüßt.
In der heutigen Sitzung der Arbeitsgruppe erklärte die kommunale Seite, dass sie noch Klärungsbedarf bei eventuell anfallenden Kosten sieht.
(Pressemitteilung vom 25.09.2013 – 19:30 Uhr: Ministerium für Inneres und Sport)