Stichwahlen am 23.06.2024: Nicht zugestellte Briefwahlunterlagen
Alle Wahlberechtigten, die für die Stichwahlen am 23.06.2024 Briefwahlunterlagen beantragt haben und denen diese bisher noch nicht zugestellt wurden, sollten sich schnellstmöglich mit dem Wahlbüro der Stadt Völklingen (Neues Rathaus, Rathausplatz) in Verbindung setzen. Gleiches gilt für Personen, die zur Wahl am 09.06.2024 Briefwahl beantragt haben, da diesen automatisch auch für die Stichwahlen die Briefwahlunterlagen zugesandt wurden.
In diesem Fall besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Ersatzunterlagen zu stellen. Dazu muss die/der Wahlberechtigte glaubhaft versichern, dass ihr oder ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist. Es können dann neue Briefwahlunterlagen ausgestellt werden. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass der Antrag auf Ersatzunterlagen nur bis Samstag, den 22.06.2024, 12 Uhr, gestellt werden kann.
Bei einer Beantragung von Briefwahlunterlagen wird im Wählerverzeichnis ein Sperrvermerk eingetragen, um eine Doppelwahl (per Briefwahl und am Wahlsonntag im Wahllokal) zu verhindern. Daher ist es nach der vorgenannten Frist nur noch möglich, mit den vollständigen Briefwahlunterlagen am Wahltag im Wahllokal zu wählen. Wer sichergehen will, das Wahlrecht ausüben zu können, sollte sich daher vor dem Wahltag unbedingt beim Wahlbüro der Stadt Völklingen melden.
Bei Rückfragen erreichen Sie das Wahlbüro unter:
Telefon: 06898/13-2168 oder 2169
E-Mail: wahlbuero@voelklingen.de
In der Woche der Stichwahl 19.06. – 23.06. hat das Wahlbüro wie folgt geöffnet:
Mittwoch 8.00 – 12.00 Uhr und 13.30 – 18.00 Uhr
Donnerstag 8.00 – 12.00 Uhr und 13.30 – 15.30 Uhr
Freitag 8.00 – 12.00 Uhr und 13.30 – 18.00 Uhr
Samstag 9.00 bis 12.00 Uhr