Sozialministerin Monika Bachmann sieht keine Notwendigkeit für eine Ausweitung des saarländischen Bestattungsgesetztes
#Saarland. Sozialministerin Monika Bachmann sieht keine Notwendigkeit für eine Ausweitung des saarländischen Bestattungsgesetztes. „Das derzeit im Saarland geltende Bestattungsgesetz sieht schon heute einen Vielzahl von Bestattungsmöglichkeiten vor“, sagte die Ministerin. Es berücksichtige religiöse Bestattungsformen wie z.B. die sarglose Bestattung und weitere Bestattungsformen wie oberirdische Bestattung, anonyme Bestattung oder aber Bestattungen in einem zugelassenen Waldstück, dem sogenannten Friedwald.Eine gesetzliche Regelung sei auch aus gesellschaftlicher Solidarität erforderlich, denn es gelte Vorsorge zu treffen, dass unabhängig von sozialem Status für jeden der Umgang mit dem Leichnam in Würde erfolgt und ein würdevoller Platz zur letzten Ruhe vorgehalten wird. „Der Umgang mit Tod und Formen des Totengedenkens sind in unserer christlich-abendländischen Kultur verankert“, so Bachmann weiter. „Der Leitgedanke ist, dass die Würde des Menschen über den Tod hinaus geht und auch nach dem Tod zu achten ist.“
Änderungsvorschlag der Piraten nicht nachvollziehbar
Das Saarländische Bestattungsgesetz sieht sich der Tradition verpflichtet, in der die Würde des Menschen auch nach dem Tod zu achten ist, in der Totengedenken an ausgewiesenen, würdigen Orten für alle möglich sein muss, und dieser Ort auch ein Ort der Gemeinschaft ist.