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Martinskirche - Die Geburtsurkunde Völklingens : Seite 6 von 20 : Völklingen im Wandel

Martinskirche – Die Geburtsurkunde Völklingens

1503:
Gott schickte, wie es in einem alten Schriftstück heißt, im Jahre 1503 die Pest. Die Menschen starben dahin und alle Vorkehrungsmaßregeln gegen die fürchterliche Krankheit erwiesen sich als vergeblich. Man stiftete „gemeinsam und einträchtiglich zu ewigen Tagen ein ewig Wuchen Messe alle Woch im Kirchlein an der Saar“ (XLVIII.).

1506:
Johann von Nassau, Pfarrherr zu Völklingen, resigniert 3. Juni 1506, da ihm die Pfarrei St. Walfried bei Metz übertragen wurde (XLVIII.).

1506 – 1520:
Pfarrherr: Johann Fuchs von Malstatt „Kirchher zu Folcklingen und Capell *=Kapelle* zu Geislautern“, „mit Tod abgegangen“ (LXII.).

1520:
In Geislautern befand sich eine Kapelle, die 1520 zuerst urkundlich erwähnt wird. Sie wurde von Völklingen aus bedient und ist in den Stürmen des 30jährigen Krieges zerstört worden (XLVIII.).

1520 – 1522:
Pfarrherr: Dietrich von Saarbrücken „Priester Metzer Bistums“ (LXII.).
Zur Pfarrkirche Völklingen und Kapelle Geislautern präsentiert (XLVIII.).

1522 – 1530:
Pfarrherr: Jakob von Lisdorf. Er versprach in der Pfarrkirche zu Folklingen wöchentlich 2 Messen und in der Kapelle Lutera eine Messe zu tun und alle 4 Wochen eine Hubermesse zu Lutera. (XLVIII.). „mit Tod abgegangen“ (LXII.).

1531 – 1542:
Pfarrherr: Johannes von Dillingen „Priester Trierer Bistums“ (LXII.).
Hier laut Quelle (XLVIII.) eine Abschrift aus dem Urkundenbuch der Grafschaft Saarbrücken im Prov. Archiv in Koblenz:
Ich Johannes von Tillingen priester trierer Bistumbs, thun kund und bekenne mit diesem Brief mit meiner eigen Handschrift allermenniglich: Nachdem und als der wolgeboren Her, Her Johann Ludwig, graw zu Nassau und Sarbrückem, mein gediger Herr, mich umb mein und meiner guten Frind willen und umb gotteswillen mit der Pfarrkirche zu Folklingen und der Kapelle zu geißslautern, begabt, versehn und druff presentirt hat da geloben ich by meiner priesterlichen wird hochsten trewen und globen, lnn eins Rechten eyds statt, soll ich pfarkirch und kappel mit zu pemutieren zu ubergeben durch keinerley gewalt bepstlicher oder weltlicher oberkeit, onne wissen und verwilligung vorgemelten meines gnedigen Herrn, sondern selbst Residentz drruff zu thun, und noch meinem Vermögen bei iren gerechtigkeiten zu behalten und zu handhaben, wie sich gepurt und wer es sah, dass ich nit selbst Residentz druff thun wollte, soll ich sie seiner Gnaden als dem rechten Kollator wieder zu handen stellen und übergeben.
Das Bekenntnis des Pfarrers zu Völklingen aus dem Jahre 1531 lautet auszüglich:
„Nachdem der wohlgeborene Herr mich um meiner und meiner guten Freunde demütiger und fleißiger Bitte und um Gotteswillen mit der Pfarrkirche zu Völklingen und der Kapelle zu Geislautern, im Trierer Bistum gelegen, begabt, versehen und darauf präsentiert hat, gelobe ich bei meiner priesterlichen Würde an eines rechten Eides statt, solche Pfarrkirche und Kapelle nicht zu permutieren (vertauschen), zu übergeben durch keinerlei Gewalt päpstlicher oder weltlicher Obrigkeit, ohne Wissen und Bewilligung meines vorgenannten gnädigen Herrn, sondern selbst darauf Residenz zu tun, sie versehen und nach meinem Vermögen bei ihren Gerechtigkeiten zu behalten und zu handhaben, wie sich gebührt und, wer es sieht, daß ich nicht selbst Residenz darauf tun sollte, soll ich sie seiner Gnaden als dem rechten Collator (Inhaber des Besetzungsrechtes) wieder zu Händen stellen und übergeben.“ (LXXXVIII.).

1542:
Zur Unterstützung des Kampfes gegen die Türken wurde eine Steuer erhoben die sogenannte „Türkenschatzung“. Der Pfarrer zu Völklingen hatte 5 Gulden, sein Knecht 3 Batzen und die beiden Mägde je 2 Batzen beizutragen. Die Gemeinde des Völklinger Hofes erstreckte sich über die Gemeinden Völklingen, Wehrden, Geislautern, Fürstenhausen, Fenne, Klarenthal und Knausholz. Zur Pfarrei selbst gehörten diese Orte, jedoch ohne Knausholz, das nach Schwalbach eingepfercht war (XLVIII.). Im Dorf Völklingen waren: 1 Pfarrer, 1 Bruderschaft, 42 Familien und 18 Gesinde steuerpflichtig (XLIX.).

1542 – 1544:
Pfarrherr: Jakob von Lisdorf „mit Tod abgegangen“ (LXII.).
Pfarrherr: Jakob Fischer von Dudenhofen“, es heißt „Pfarrey ledig worden und uns heimgefallen“ (LXII.).

1544:
Pfarrherr: Bartholomäus Hittersdorf „uff frey übergabe und abtretten“ (LXII.).

1544 – 1550:
Pfarrherr: Friedrich Andreas von Bischofshomburg, „Priester Metzer Bistums“
Andreas wird nicht nur mit Folcklingen und Geislautern „im Trierer Bistum gelegen“ begabt, sondern auch „mit der Pfarrkirche St. Nicolas *=St. Nikolaus* im Warndtwald und den Capelln zu Rosseln“ *=Kapelle in Großrosseln* (LXII.).
Und die Kapelle Emmersweiler (XLVIII.).

1550 – 1555:
Johann Gebel von Berries wird vom Grafen Philipp von Saarbrücken mit der Pfarrkirche zu Folklingen und Kapelle zu Geislautern, nach freier Resignation Herrn Friedrich Andrä *=Andreas*, begnadigt (XLVIII.). „hat die Pfarrei aufgegeben“ (LXII.).

1555 – 1560:
Pfarrherr: Nikolas von Trier (XLVIII.).

1560 – 1563:
Pfarrherr: Lambert Aldringer (XLVIII.).

1563:
Pfarrherr: Matthias Eichhorn von Bitburg erhält die Pfarrkirche zu Folklingen und Kapelle zu Geislautern, auch die zu St. Nikolaus, die zu Rosseln und Emmersweiler (XLVIII.).

1569:
Aus einem Visitationsprotokoll geht hervor, dass die Grafen von Nassau – Saarbrücken die Collatur (das Patronatsrecht) besitzen: „Fulcklingen, patronus S. Martinus, collator comes de Nassau …) (LXXXVIII.).

1575:
Aufgrund des Augsburger Religionsfriedens von 1555 wurde die aus dem katholischen Mittelalter stammende Kirche mit der ganzen Grafschaft Nassau-Saarbrücken der lutherischen Reformation zugeführt. Die Untertanen mußten die Religion ihrer Fürsten annehmen oder sie mussten auswandern, („cuius regio, eius religio!“). Mit Wirkung vom 1. Januar 1575 verstummte die Botschaft des katholischen Glaubens in Völklingen für die Dauer von 110 Jahren (bis 1676) vollständig, der evangelische Gottesdienst hielt nun seinen Einzug (XLVI.).

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