Saarländische Landesregierung passt Corona-Verordnung an
#Saarland. Aufgrund des aktuellen immer noch hohen Infektionsgeschehens sowie der sich schnell verbreitenden Omikron-Variante, hat die saarländische Landesregierung die notwendigen Corona-Maßnahmen angepasst. Um den Schutz der Bevölkerung vor einer weiteren Ausbreitung der Corona-Infektion und deren strikte Eindämmung zu gewährleisten sowie die Verbreitung der Omikron-Variante zu verlangsamen, werden weitere Maßnahmen angeordnet. Die Änderungen treten am morgigen Freitag, 14. Januar 2022 in Kraft und am Donnerstag, 27. Januar 2022, außer Kraft.
Änderungen ab dem heutigen 14.01.2022
Die generelle Anordnung einer Absonderung aufgrund eines positiven Testergebnisses ist weiterhin erforderlich, um mögliche Infektionsketten unmittelbar zu unterbrechen. Im Hinblick auf die Verbreitung von Virusvarianten stellt sie gerade auch aus Vorsorgegesichtspunkten einen wichtigen Baustein der Pandemiebekämpfung dar. Die angeordnete Dauer und die Möglichkeiten der Beendigung der Quarantäne im Saarland entsprechen den aktuellen Empfehlungen des RKI und der Beschlusslage der MPK. Demnach sind asymptomatische Kontaktpersonen von der Quarantäne ausgenommen, wenn sie eine Auffrischungsimpfung haben oder ihre Grundimmunisierung weniger als drei Monate zurückliegt. Auch asymptomatische Genesene, deren positives PCR-Testergebnis frischer als drei Monate ist, müssen künftig nicht mehr in Quarantäne.
Für alle Übrigen enden in der Regel Isolation oder Quarantäne nach zehn Tagen, wenn sie sich nicht vorher freitesten lassen. Das geht frühestens nach sieben Tagen. Bei Schülern und Kindern über drei Jahren ist das Freitesten fünf Tage nach der Absonderung möglich.
Weitere Anpassungen bestehen darin, dass ab morgen auch in Außenbereichen der Gastronomie die 2Gplus-Regel gilt und private sowie öffentliche Veranstaltungen mit mehr als 1.000 gleichzeitig anwesenden Besucherinnen und Besuchern untersagt sind.
Um Einlasskontrollen in Geschäften und Betrieben zu vereinfachen, wurde die Möglichkeit geschaffen, dass ein Betreiber oder ein beauftragter Dritter für alle Betreiber, die dies wünschen, die Einhaltung der Nachweispflicht kontrollieren kann und beispielsweise durch Armbändchen kenntlich macht. Die anderen Betreiber müssen sicherstellen, dass jeder Kunde, Besucher oder Teilnehmer, der ihre Einrichtung aufsucht, ein Bändchen besitzt, um auszuschließen, dass Personen ohne den geforderten Nachweis ihre Einrichtung besuchen.
„Unser gemeinsames Ziel muss es sein, die tägliche Zahl der Neuinfektionen wieder zu verringern. Die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln und das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes waren und sind dafür wesentlich. Alle Saarländerinnen und Saarländer sind weiterhin gefordert, die Regelungen zu berücksichtigen und somit am gemeinsamen Erfolg gegen die steigenden Infektionszahlen mitzuwirken“, appelliert Gesundheitsministerin Monika Bachmann.
PM Land