Reifen schon gewechselt? Denken Sie an die Winterreifenpflicht!
#Völklingen. Langsam wird es kälter, der #Frost kommt – die #Winterreifen-Zeit ist schon angebrochen!
Im Dezember 2010 trat die konkrezisierende Verordnung zur bereits seit 2006 bestehenden Rechtslafe in Kraft: „Eine ausdrückliche Pflicht zur Winterbereifung gilt nun für denjenigen, der mit dem Auto bei „Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte auf der Fahrbahn“ unterwegs ist – verbindlich übrigens auch für im Ausland zugelassene Kraftfahrzeuge.“ (ADAC)
Das bedeutet: Zwar werden Winterreifen nicht generell vorgeschrieben, doch bei „Eis, Schneematsch,…“ sollte man diese auf dem Auto aufgezogen haben. Wer bei diesen Witterungsbedingungen keinen zugelassenen (!) Winterreifen fährt, der riskiert ein Bußgeld. Dies bringt den ADAC zum folgenden Fazit: „Wer Fahrten bei „Eis, Schneematsch…“ zuverlässig vermeiden kann, kann auch weiterhin im Winter Sommerreifen fahren! Dies hat besondere Bedeutung in traditionell winterarmen Regionen sowie für Besitzer von Zweitwagen oder Oldtimern – und natürlich für den, der gegebenenfalls auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigen kann.“
Doch was sind zugelassene Winterreifen? Diese Reifen müssen eine M+S-Kennung aufweisen, diese Reifen erfüllen die Anforderungen der Verordung. Daher empfiehlt der ADAC, Reifen mit M+S- und Schneeflockensymbol (siehe Foto). Auch Ganzjahresreifen mit dieser Kennzeichnung erfüllen die Anforderung!
Doch welche Fahrzeuge betrifft diese Verordung?
Sie schließt sämtliche Typen von Kraftfahrzeugen ein – womit „Anhänger“, ob für Camping oder Transportzwecke, schon einmal rausfallen. Sie gilt insbesondere aber für … (Quelle: ADAC)
- Wohnmobile (aller Gewichtsklassen) auf allen Achsen (beschränkt auf Antriebsachse nur bei mehr als 8 eingetragenen Sitzplätzen)
- Lkw/Busse (rundum – ab 3,5 to zul. GG nur für Antriebsachse – incl. „“Zwillingsreifen“)
- Kleintraktoren (z.B. für Winterdienst oder Pflege von Gartenanlagen – soweit sie eine Straßenzulassung aufweisen)
- Motorräder (ohne Ausnahme; hierzu hält der ADAC ein gesondertes Infoblatt bereit)
- Quads (ausgen. –auch andere – Fz. mit land –und forstwirtschaftlicher Zulassung)
Wann ist der richtige Zeitpunkt im Reifen zu wechseln?
Die weit verbreitete Faustformel lautet „von O bis O“, das soviel bedeutet wie von Oktober bis Ostern sollte man Winterreifen fahren. Dies kann sich aber stark von Region zu Region unterscheiden, in manchen Regionen kann man im Oktober schon mit Bodenfrost und sogar Schnee rechnen. Daher sollten Sie auf beispielsweise oben genannte Faktoren achten.
Doch was ist beim Reifenwechsel zu beachten?
Wenn das Fahrzeug auf einer ebenen Fläche im ersten Gang oder bei Automatik auf „P“ sicher steht, dann kann es losgehen:
Setzen Sie den Wagenheber an, gerade bei den Wagenhebern aus dem Bordwerkzeug sollte dabei in der Bediehnungsanleitung nach speziell vorgesehene Stellen zum ansetzen geschaut werden. Wenn Sie einen Rangierwagenheber verwenden, sollten Sie möglichst auch die vorgesehenen Stellen verwenden, oder aber das Handbuch oder die Werkstatt ihres Vertrauens um Rat fragen. Stellen Sie den Wagenheber nun so ein, dass das zu wechselnde Rad noch den Bodenberührt, denn bevor das Fahrzeug komplett anhoben wird, lockern Sie die Radschrauben. Nun kann das Fahrzeug gänzlich angehoben werden.
Nun können Sie die Schrauben ganz lösen, und die Felge von der Achse abheben.
Beschriften Sie gleich mit Kreide (sollten Sie die Felgen noch säubern wollen die folgenden Alternative verwenden) oder mit speziellen Ventilkappen mit der Position, wo der Reifen montiert war.
Beim Aufziehen der neuen Reifen können Sie diesen entgegen der ursprünglichen Position wechseln – beachten Sie dabei auch stets die Laufrichtung!
Haben Sie also den Sommerreifen hinten links entfernt, dann montieren Sie dort den Winterreifen, der im Jahr zuvor vorne links angebracht war.
Ist das neue Rad nun an die Achse gehoben, so sollten Sie alle Schrauben zunächst leicht eindrehen. Erst nachdem Sie alle Schrauben eingedreht haben, sollten Sie mit hilfe des Schraubenschlüssels die Schrauben über Kreuz festdrehen – dieses „über Kreuz festdrehen“ ist dabei ggf. sogar Sicherheits relevant!
Nun können Sie das Fahrzeug ablassen, und nun die Schrauben entsprechend der Werksangaben im Handbuch mit einem Drehmomentschlüssel festziehen.
Wiederholen Sie diese Prozedur nun für alle anderen Räder.
Die nun nicht für mehrere Monate mehr benötigten Räder sollten sachgemäß eingelagert werden. (>> http://www.adac.de/infotestrat/reifen/pflege-und-lagerung/default.aspx )
Ihre neu montierten Reifen müssen Sie unverzüglich auf den korrekten Reifendruck prüfen und diesen ggf. anpassen. Es gibt jedoch auch Pumpen, welche für den Heimbetrieb mit dem Fuß oder der Hand betrieben werden können. Auf diese Weise können Sie es vermeiden, mit ungenügend aufgepumpten Reifen zur Tankstelle fahren zu müssen. Die passenden Werte für den Luftdruck können Sie der Betriebsanleitung, einem Aufkleber im Tankdeckel oder am Rahmen der Fahrertür Ihres Fahrzeugs entnehmen.
Wer dies nicht selbst machen möchte, der muss laut ADAC mit folgenden Kosten rechnen:
Reifenhandel und Reifendienst-Ketten |
12 € bis 27 €, überwiegend unter 20 € |
Freie Werkstatt-Filialbetriebe |
12 € bis 38 €, überwiegend unter 20 € |
Autohäuser |
14 € bis 27 € |
Wer sein Auto vollends für den Wintervorbereiten möchte, sollte die Tipps des ADAC unter http://www.adac.de/infotestrat/reparatur-pflege-und-wartung/pflege/default.aspx?ComponentId=49410&SourcePageId=47698 beachten.