Regionalverband ermittelt neue Richtwerte für Unterkunftskosten: 4.000 Haushalte werden im Rahmen der Mieterbefragung jetzt angeschrieben
#Regionalverband_Saarbrücken. Wie viel darf eine Mietwohnung kosten? Diese Frage ist vor allem dann wichtig, wenn der Regionalverband die Miete im Rahmen von Hartz IV oder der Grundsicherung bezahlt. Wie alle Kommunen in Deutschland muss der Regionalverband Saarbrücken in regelmäßigen Abständen den sogenannten „grundsicherungsrelevanten Mietspiegel“ neu erstellen, der das tatsächliche Mietniveau für Wohnungen des einfachen Standards abbildet. Dazu hat der Regionalverband Saarbrücken die Unternehmensberatung Rödl & Partner engagiert. Sie soll ein schlüssiges Konzept erarbeiten, das mathematisch-statistischen Kriterien genügt. Um die angemessene Miethöhe möglichst genau abzubilden, ist der Regionalverband auch auf die Mithilfe der Bürger angewiesen. In den kommenden Tagen wird er deshalb rund 4.000 Haushalte anschreiben, um über einen Fragebogen Informationen zur jeweiligen Miethöhe zu erhalten. Die Bürgerinnen und Bürger können den ausgefüllten Fragebogen entweder mit dem beigelegten Rückumschlag kostenlos zurücksenden oder den Fragebogen direkt online unter rvsb.e-erhebung.de ausfüllen.
Regionalverbandsdirektor Peter Gillo bittet die nach dem Zufallsprinzip ausgewählten Bürgerinnen und Bürger darum, sich an der Befragung zu beteiligen. „Wir müssen den Spagat schaffen, einerseits bedürftigen Bürgern eine adäquate Unterkunft zu finanzieren, andererseits aber die Kosten in einem vertretbaren Rahmen zu halten. Deshalb lassen wir nun ermitteln, wie hoch die sogenannten angemessenen – und damit vertretbaren – Kosten der Unterkunft im Regionalverbandsgebiet sind.“
In das Konzept fließen die Daten aus der Befragung in anonymisierter Form ein. Es werden keine personenbezogenen Daten gesammelt. Lediglich Wohnungsdaten werden benötigt. Basierend auf dieser Grundlage werden dann die neuen Richtlinien ermittelt, nach welchen der Regionalverband Saarbrücken künftig die Kosten der Unterkunft für Hartz IV- und Grundsicherungsempfänger übernimmt. Denn aus diesen Daten können die Mitarbeiter des Jobcenters und des Sozialamtes ersehen, ob die Unterkunftskosten im jeweils vorliegenden Fall angemessen sind.
Mit ersten Ergebnissen ist Anfang des kommenden Jahres zu rechnen. Nach Abschluss des Projektes wird der Regionalverband über eine spezielle Software die Daten regelmäßig aktualisieren. Nähere Informationen erteilt Eric Haßdenteufel, Referatsleiter Controlling des Regionalverbandes, unter Fon 0681 506-1500.