Radiusregelung tritt vorerst nicht in Kraft – Softwareprobleme und Clustergeschehen begründen Verzicht auf 15km-Radius
#Saarland. Aufgrund von Meldeverzögerung für den Regionalverband und einem eingrenzbaren Clustergeschehen im Landkreis Saarlouis, wird in den beiden Landkreisen auf die vorübergehende Einführung der Radiusregelung verzichtet. Dies geschieht in Einvernehmen mit den Gesundheitsämtern der beiden Landkreise. Das Gesundheitsministerium wird aber die Lage und das Infektionsgeschehen weiter monitoren und bei Veränderungen reagieren.
In der aktuell geltenden Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 08. Januar 2021 ist geregelt, dass es den Einwohnerinnen und Einwohnern des jeweiligen Landkreises oder des Regionalverbandes untersagt ist, sich aus einem Umkreis von mehr als 15 Kilometern der Wohnanschrift oder der der Anschrift des gewöhnlichen Aufenthaltes für tagestouristische Ausflüge hinauszubegeben, wenn die die Anzahl der Neuinfektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus innerhalb eines Zeitraums von sieben Tagen pro 100.000 Einwohner in dem entsprechenden Landkreis oder im Regionalverband Saarbrücken an drei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 200 (Sieben-Tages-Inzidenz) übersteigt. Die Datengrundlage zur Feststellung der 7-Tage-Inzidenz bildet das RKI-Dashboard unter der Adresse http://corona.rki.de.
Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie macht die Überschreitung des Grenzwertes nach Absatz 1 Satz 1 im Amtsblatt des Saarlandes bekannt. Wenn die Überschreitung der oben genannten Sieben-Tages-Inzidenz auf einem lokalisierten und klar eingrenzbaren Infektionsgeschehen, insbesondere in einzelnen Betreuungs- oder Pflegeeinrichtungen, Gemeinschaftsunterkünften oder Betrieben, beruht, die Infektionsketten bekannt sind und weitergehende Beschränkungen für den Landkreis oder den Regionalverband Saarbrücken oder deren Teilgebiete aus Gründen des Infektionsschutzes nicht geboten sind, kann das Ministerium von einer Feststellung und Bekanntmachung absehen.
Im Landkreis Saarlouis wurden in den letzten 7 Tagen (ab dem 07.01.2021) 392 Fälle gemeldet. Heute wurden 30 neue Fälle registriert. Die Sieben-Tages-Inzidenz für den Landkreis Saarlouis liegt derzeit beim RKI bei 201,2 (Stand 13.01.2021, 0:00 Uhr) und damit knapp über der von der Landesregierung festgelegten Grenze.
Im Zeitraum vom 07.01.2021 bis heute meldet der Landkreis Saarlouis 5 Cluster-Geschehen in Altenpflegeeinrichtungen mit insgesamt 167 Fällen. Diese Anzahl an Fällen macht 44% der Gesamtzahl aller Fälle in 7 Tagen aus. Davon in einer Einrichtung 112 Fälle an einem Tag. Im Hinblick auf die eindeutig sinkende und nur noch geringfügige Überschreitung der 7-Tage-Inzidenz von 200 sowie die das Ergebnis der Inzidenz signifikant beeinflussenden beiden Cluster, die lokal begrenzt und zudem räumlich abgeschottet sind, kann eine deutlich herausragende flächendeckende Gefährdungslage für die Allgemeinbevölkerung im Landkreis Saarlouis nicht in der von § 13 vorausgesetzten Intensität seitens des Landkreises erkannt werden. Auf Empfehlung des Landkreises Saarlouis wurde daher entschieden, in Anbetracht der Clustergeschehen von der 15km-Radius-Regel abzusehen. Eine Ausgangsbeschränkung wäre mit Blick auf die Cluster und die rückgängige Fallzahl nicht verhältnismäßig gewesen.
Die Entscheidung für den Regionalverband Saarbrücken begründet sich in der fehlerhaften Darstellung der Inzidenzwerte auf dem Dashboard des RKI. Der Regionalverband erklärte gegenüber dem Ministerium, dass es zum Jahreswechsel 2020/2021 aufgrund einer Umstellung auf eine neue Erfassungs- und Meldesoftware zu Verzögerungen bzw. Nachmeldungen von COVID-19 Fällen kam. Zusätzlich kam es auch zu feiertagsbedingten verzögerten Fallmeldungen durch das Gesundheitsamt an das RKI. Die in der aktuellen Dashboard-Übersicht des RKI angegebene Inzidenzrate von derzeit 252,2 stimmt daher nicht mit der realen Inzidenzrate des Regionalverbandes Saarbrücken überein. Die aktuelle Inzidenzrate beträgt 171,88. Aufgrund der weitreichenden Konsequenzen für die Bürger und Bürgerinnen des Regionalverbandes sollte daher die auf dem Dashboard des RKI angegebene Inzidenzrate von 252,2 nicht als Grundlage für das Inkrafttreten der Einschränkungen gemäß Landesverordnung genommen werden.
Eine Anfrage seitens des Ministeriums zur Bereinigung der Werte auf dem Dashboard des RKI blieb leider ohne Erfolg. Abschließend folgt das Gesundheitsministerium den Empfehlungen des Landkreises sowie des Regionalverbandes, einen Eingriff in die verfassungsrechtliche Bewegungsfreiheit der Bürgerinnen und Bürger nicht vorzunehmen.
PM Land