Online-Vortrag zu Leistungsansprüchen von Pflegebedürftigen und Angehörigen
#Völklingen. Der Pflegestützpunkt Völklingen und die Stadt Völklingen in Kooperation mit der VHS Völklingen laden am Dienstag, 16.03.2021 von 14:00 bis 15.00 Uhr zu einem kostenfreien Online-Vortrag für Pflegebedürftige und deren Angehörigen ein.
Thema: „Leistungsansprüche von Pflegebedürftigen in den Pflegegraden 1-5“
Referentin: Gertie Engers, Pflegeberaterin im Pflegestützpunkt Völklingen
Mit dem 2. Pflegestärkungsgesetz wurden die Leistungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen weiter verbessert und flexibilisiert. Angesichts des anhaltend dynamischen Infektionsgeschehens hat der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) die geltenden Corona-Sonderregeln für folgende Leistungsansprüche für Pflegebedürftige bis 31. März 2021 verlängert. Angedacht ist eine Verlängerung bis 30. Juni 2021:
- Angebote zur Unterstützung im Alltag.
- Hilfsmittel zum Verbrauch.
- Pflegeunterstützungsgeld, kurzzeitige Freistellung für pflegende Angehörige
- Pflegebedürftige des PG 1 erhalten einen Entlastungsbetrag in Höhe von 125,00 € für professionelle Unterstützung. Bei Versorgungsengpässen kann auch die Hilfe von An- und Zugehörigen oder Nachbarn in Anspruch genommen werden.
- Pflegebedürfte in den PG 2-5, die Pflegesachleistungen für professionelle Unterstützung, erhalten, können bei Versorgungsengpässen ihres Pflegedienstes, die erforderlichen Hilfen durch nicht zugelassene Leistungserbringer in Anspruch nehmen.
- Zusätzliche Sonderregelung: Fahrten zum Impfzentrum
Anmeldung bis 12.03.2021: fd26@voelklingen.de oder telefonisch: 06898 /13-4444 (Mo-Fr. 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr) .
Interessierte erhalten den Einwahllink zum Onlineportal nach der Anmeldung per Mail. Neben einem PC bzw. Laptop ist eine stabile Internetverbindung zur Teilnahme erforderlich.