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Notfallversorgung im Saarland sichergestellt – Ministerpräsident Hans begrüßt Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) : Völklingen im Wandel
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Notfallversorgung im Saarland sichergestellt – Ministerpräsident Hans begrüßt Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA)

#Saarland. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), unter Leitung des Vorsitzenden Josef Hecken, hat am Donnerstag (19. April) den Beschluss zum gestuften System der Notfallversorgung verabschiedet.
Ministerpräsident Tobias Hans gelang es nach intensiven Gesprächen mit dem Vorsitzenden des G-BA, Josef Hecken, dass die flächendeckende Notfallversorgung im Saarland auch zukünftig sichergestellt ist: „Wir haben unser Ziel, die flächendeckende Notfallversorgung in unserem Land sicherzustellen, erreicht. Dafür danke ich dem Gemeinsamen Bundesausschuss unter der Leitung von Josef Hecken. Nach derzeitigem Stand werden wohl 17 saarländische Krankenhäuser und Kliniken Zuschläge für die Notfallversorgung erhalten. Diese Krankenhäuser verfügen mindestens über eine Innere Medizin, Chirurgie und Intensivbetten, die für die Behandlung von lebensbedrohlichen Zuständen notwendig sind.“



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Somit werden deutlich mehr Krankenhäuser an der zuschlagsberechtigten Notfallversorgung teilnehmen können als von der Saarländischen Krankenhausgesellschaft befürchtet.

„Der Beschluss des G-BA bedeutet, dass 65 % der Krankenhäuser im Saarland an der zuschlagsberechtigten Versorgung von Notfällen teilnehmen“, ergänzt Gesundheitsministerin Monika Bachmann.

Die 17 Krankenhäuser und Kliniken werden voraussichtlich sein: Universitätsklinikum Homburg, Caritas Krankenhaus Lebach, Klinikum Merzig, Marienhausklinik St. Josef Neunkirchen, Diakonie Klinikum Neunkirchen, Marienhausklinik Ottweiler, Knappschaftsklinikum Püttlingen, Klinikum Saarbrücken, Saarland Kliniken Saarbrücken, Caritas Klinikum St. Josef Dudweiler, Caritas Klinikum St. Theresia Saarbrücken, Marienhausklinikum Saarlouis, DRK Krankenhaus Saarlouis, Kreiskrankenhaus St. Ingbert, Marienkrankenhaus St. Wendel, Knappschaftsklinikum Sulzbach und SHG Kliniken Völklingen.

„Neben den zuschlagsberechtigten Krankenhäusern, möchten wir auch darauf hinweisen, dass allen anderen Krankenhäusern, die keine zusätzliche Vergütung für Vorhaltekosten der Notfallversorgung erhalten, selbstverständlich erlaubt sein wird, Notfälle zu behandeln. Es ist sogar ihre ausdrückliche Pflicht, wenn ein anderes Krankenhaus nicht erreichbar sein sollte“, so Ministerpräsident Hans und Gesundheitsministerin Bachmann abschließend. PM Land

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