Niedrigere Elternbeiträge für städtische Völklinger Kitas und den Hort
#Völklingen. Wie Bildungs- und Gesundheitsministerium kürzlich mitteilten, fallen für Eltern und Sorgeberechtigte im Zeitraum vom 1. bis 14. Februar keine Beiträge für Kindertageseinrichtungen, Horte und Großtagespflegestellen an. Damit wird eine ähnliche Regelung wie für den Monat Januar fortgesetzt. Hier werden zwei Drittel der Beiträge erlassen. Die Stadt Völklingen passt die Elternbeiträge in den städtischen Einrichtungen für Januar und Februar entsprechend an.
Um den betroffenen Familien eine finanzielle Entlastung zu bieten, erlässt das Saarland zwei Drittel der Elternbeiträge für den Monat Januar 2021 sowie für den Zeitraum vom 01.02. bis 14.02.2021. Diese Beitragsminderung wird von der Stadt Völklingen als Träger ihrer städtischen Kitas sowie dem städtischen Hort an die Erziehungsberechtigten weitergegeben. Eine Antragstellung ist nicht erforderlich. Um die finanzielle Entlastung durch das Land bestmöglich umsetzen zu können, wird den Erziehungsberechtigten automatisch der entsprechende Anteil der regulären Beiträge in Rechnung gestellt. Aufgrund des erhöhten Buchungsaufwands bittet die Stadt Völklingen um Verständnis, dass es bei dem Lastschrifteinzugsverfahren für Januar und Februar 2021 zu Verzögerungen kommt.
Falls Elternbeiträge für den Monat Januar oder Februar 2021 bereits im Rahmen eines Dauerauftrages geleistet wurden und dadurch eine Überzahlung entstanden ist, erhalten die Betroffenen schnellstmöglich eine Rückerstattung.
Detaillierte Informationen zur Beitragshöhe sind auf der Internetseite der Stadt Völklingen (www.voelklingen.de) unter dem Menüpunkt Bildung und Soziales im Bereich „Kindertagesstätten“ zu finden. PM Stadt