Neuberufung der ehrenamtlichen Naturschutzbeauftragten in Völklingen
#Völklingen. Vor zehn Jahren ist die Zuständigkeit für die Naturschutzbeauftragten vom damaligen Stadtverband auf die Kommunen übergegangen. Seit diesem Zeitpunkt finden regelmäßige Treffen zwischen den Naturschützern und den Fachstellen im Rathaus statt. Bürgermeister Christof Sellen hat nun sechs ehrenamtliche Naturschutzbeauftragte für eine weitere Amtszeit bis Ende 2022 berufen.
Neben den bisherigen Naturschutzbeauftragten Friedrich Duchêne, Eric Duval, Horst Heck, Lothar Hayo und Klaus Udenhorst wurde mit Manfred Lissel ein weiterer Mitstreiter in die Riege der Naturschützer aufgenommen. Der ausgewiesene Pilz- und Kräuterexperte ist bereits seit einigen Jahren beim NABU Warndt engagiert. „Gerade in Zeiten, in denen es immer schwieriger wird, Menschen für die Ausübung ehrenamtlicher Tätigkeiten zu gewinnen, ist es umso erfreulicher, wenn sich Naturschützer in den Dienst einer guten Sache stellen“, lobte Bürgermeister Sellen die Arbeit der Naturschutzbeauftragten.
In den vergangenen Jahren fanden regelmäßige Treffen zwischen den Ehrenamtlern und den Fachstellen im Rathaus statt. Diese Jour-Fixe-Termine haben sich bewährt und sollen auch in den kommenden Jahren durchgeführt werden. Durch diesen kontinuierlichen Austausch werden viele Vorhaben in der Stadt schon im Anfangsstadium mit den Naturschutzbeauftragten erörtert. So können ökologische Belange schon frühzeitig berücksichtigt werden.
Kontakt
Friedrich Duchêne 0172/6668469
Eric Duval 0176/31751566
Lothar Hayo 06898/9124858
Horst Heck 06898/81638
Manfred Lissel 06809/9979638
Klaus Udenhorst 06898/76370
Hintergrund:
Das Amt des Naturschutzbeauftragten wurde mit der Novelle des Saarländischen Naturschutzgesetzes auch rechtlich aufgewertet. So sind die örtlichen Naturschutzbeauftragten insbesondere bei der Aufstellung und Änderung von Bauleitplänen im Bereich der Gemeinde verpflichtend anzuhören. Sie beurteilen aber auch sonstige kommunale Planungen, beraten die Mitbürger in naturschutzfachlichen Anliegen, informieren über naturschutzrechtliche Gegebenheiten oder initiieren Projekte in Natur und Umwelt im Stadtgebiet. Schließlich sind sie bei Bedarf Mittler zwischen Behörden und Bürgern.
Die Naturschutzbeauftragten sind auch berechtigt, im Bedarfsfall Identitäten festzustellen und Platzverweise nach § 12 Abs. 1 des Saarländischen Polizeigesetzes auszusprechen. PM Stadt VKL