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Ministerrat beschließt weitere Öffnungsschritte im Saarland-Modell : Völklingen im Wandel
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Ministerrat beschließt weitere Öffnungsschritte im Saarland-Modell

#Saarland. Der saarländische Ministerrat hat in einer außerordentlichen Sitzung am Donnerstag (10. Juni 2021) weitere Öffnungsschritte im Rahmen des Saarland-Modells beschlossen. Diese treten bereits am Freitag (11. Juni 2021) in Kraft.



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So entfällt die Testpflicht im Außenbereich der Gastronomie, bei privaten Zusammenkünften im Außenbereich und für körpernahe Dienstleistungen, bei denen dauerhaft eine Maske getragen werden kann. Auch die Pflicht zur vorherigen Terminvereinbarung entfällt. Der Alkoholausschank ist künftig wieder bis 01:00 Uhr erlaubt. Private Zusammenkünfte sind wieder mit bis zu zehn Personen möglich, Veranstaltungen können unter Auflagen zur Kontaktnachverfolgung und Hygiene sowie in Verbindung mit einem negativen Test mit 250 Personen unter freiem Himmel und 100 Personen in geschlossenen Räumen stattfinden. Auch Zuschauer beim Sport sind wieder erlaubt. Zudem können Hallenbäder, Thermen und Saunen unter Auflagen und in Verbindung mit einem negativen Test wieder öffnen. Die Quadratmeter-Beschränkung wird auf fünf Quadratmeter pro Person abgesenkt, auf dem Außengelände von Schulen entfällt die Maskenpflicht. Zudem ermöglicht die Landesregierung die Rückkehr zu Präsenzveranstaltungen an Universität und Hochschulen. Bei gleichbleibend niedrigem Infektionsgeschehen wird die Landesregierung sukzessiv weitere Öffnungsschritte sowie die Rücknahme verschiedener Beschränkungen vornehmen.

Ministerpräsident Tobias Hans: „Der positive Trend des Infektionsgeschehens macht weitere Erleichterungen unter anderem bei Treffen mit Freunden und der Familie, Familienfeiern, Veranstaltungen und im Bereich von Sport und Wellness möglich. Ich weiß, dass ein Teil der Menschen sich wünscht, bereits jetzt aufs Testen zu verzichten. Mit den Tests steht uns aber ein Werkzeug zur Verfügung, um mehr Freiheiten zu ermöglichen und dabei keinen Rückfall zu riskieren. Wir müssen mit einem langfristigen Steuerungsmodell auf Rückschläge in der Pandemie vorbereitet sein, um weitere Lockdowns zu verhindern. Wir wollen wieder mehr Möglichkeiten und mehr Miteinander und gleichzeitig die Kontrolle über die Pandemie behalten. Deshalb gilt: Das Saarland schließt auf. Mit Umsicht und Lebensfreude.“

Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger: „Das Saarland hält zusammen. Disziplin, Vorsicht und die Opfer vieler Branchen führen im Moment zu einem stabil niedrigen Infektionsgeschehen. Das macht es möglich, das Korsett der wirtschaftlichen Einschränkungen deutlich zu lockern und auch Branchen wie der Veranstaltungswirtschaft einen Neustart zu ermöglichen. Auch Gastronomie und Tourismus können weiter aufatmen. Es ist ein konsequenter Schritt, der mehr Freiheit schafft und mehr Gerechtigkeit zwischen den Branchen.“

Landesregierung beschließt Erleichterungen im Schulbetrieb und für den Kulturbereich

Angesichts der guten Entwicklung der Pandemielage hat die Landesregierung heute Erleichterungen im Schulbetrieb und für den Kulturbereich beschlossen – analog zu Erleichterungen in anderen gesellschaftlichen Bereichen.

Mit dem Beschluss wird insbesondere die derzeit bestehende Maskenpflicht in den Schulen gelockert und die Durchführung kultureller Veranstaltungen erleichtert.

Bildungs- und Kulturministerin Christine Streichert-Clivot erklärt zu den Erleichterungen im Schulbetrieb: „Die gute Entwicklung der Pandemielage ist die Grundlage, auf der wir für unterschiedliche gesellschaftliche Bereiche weitere Erleichterungen beschlossen haben. Entsprechende Erleichterungen gibt es jetzt auch im Schulbereich. Für unsere Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und Beschäftigten an den Schulen heißt das, dass sie bereits ab morgen im Freien auf dem Schulgelände keine Masken mehr tragen müssen. Das gilt auch für die Nachmittagsbetreuung. Die Regelungen für den Sport- und Musikunterricht haben wir ebenfalls angepasst. Analog zum Freizeitsport entfällt auch im Schulsport die Maskenpflicht. Im Musikunterricht kann sowohl im Innen- als auch im Außenbereich wieder gesungen und mit Blasinstrumenten geübt werden, so wie das außerhalb der Schule der Fall ist. Das sind wesentliche Erleichterungen, gerade auch mit Blick auf die steigenden Temperaturen. Wir beobachten die Entwicklung der Pandemielage sehr genau.“

Regelungen für den Schulbetrieb:

Beim Aufenthalt im Freien auf dem Schulgelände entfällt ab Freitag, den 11. Juni 2021 und im Sportunterricht im Innen- und Außenbereich ab Montag, den 14. Juni die Pflicht, eine Maske zu tragen. Im Unterricht und im Schulgebäude sind weiterhin alle Personen verpflichtet, eine medizinische zu Maske tragen. Diese Regelungen gelten entsprechend auch für die Nachmittagsbetreuung. Auch im Musikunterricht finden die Reglungen analog anderer gesellschaftlicher Bereiche Anwendung. Das gemeinsame Singen und das Spielen von Blasinstrumenten sind grundsätzlich zulässig. Dabei soll vorzugsweise der Außenbereich genutzt werden, im Innenbereich soll auf im Rahmen der räumlichen Gegebenheiten auf Abstand und sehr gute Durchlüftung geachtet. Das Ablegen der Maske ist dabei zulässig, wenn es zum Musizieren erforderlich ist. Entsprechendes gilt für den Betrieb von Musikklassen. Jahrgangsübergreifende Arbeitsgemeinschaften können darüber hinaus ebenfalls wieder stattfinden. Bei der Schüler*innenbeförderung bzw. im Öffentlichen Personennahverkehr muss wie gehabt eine medizinische Maske getragen werden. Das engmaschige Corona-Testsystem an den Schulen besteht im bisherigen Rahmen ebenfalls weiter, wie auch – bis aus Weiteres – die übrigen Regelungen des Musterhygieneplans.

Regelungen für Kulturveranstaltungen, Theater und Museen:

Ab Freitag, den 11. Juni können Veranstaltungen generell unter Auflagen zur Kontaktnachverfolgung und Hygiene sowie in Verbindung mit einem negativen Corona-Test mit bis zu 250 Personen unter freiem Himmel und 100 Personen in geschlossenen Räumen stattfinden. Ungeachtet dieser generellen Obergrenzen kann insbesondere der Theaterbetrieb wie gewohnt fortgeführt werden, da Ausnahmen u.a. für Theateraufführungen zugelassen sind. Welche Voraussetzungen der Veranstaltungsort leisten muss, regelt die Hygienerahmenverordnung für Veranstaltungen. Danach ist nun auch die Besetzung nach dem Schachbrettmuster zulässig. Die bisher notwendige Terminbuchung und Testpflicht beim Museumsbesuch entfällt mit Inkrafttreten der neuen Corona-Verordnung ebenfalls. Kontaktfreie kulturelle Betätigung im Innen- und Außenbereich, insbesondere auch Chorproben und die Nutzung von Blasinstrumenten im Probebetrieb mit ausreichendem Abstand – nicht aber Gesangs- oder Musikveranstaltungen –  sind zulässig. Bei Angeboten im Innenbereich ist ein Nachweis über das Nichtvorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus erforderlich. Von der Testpflicht ausgenommen sind Minderjährige.

Bildungs- und Kulturministerin Christine Streichert-Clivot erklärt zu den Erleichterungen für den Kulturbereich: „Die neuen Regelungen machen auch wieder mehr Kulturveranstaltungen und gemeinsame kulturelle Betätigung möglich, das ist eine sehr gute Nachricht. Dabei haben wir darauf geachtet, dass niemand im Vergleich zu den bisherigen Regelungen schlechter gestellt wird. Im Gegenteil, die Möglichkeit, Säle im Schachbrettmuster zu besetzen, ist etwa für Theater eine Erleichterung. Auch ein spontaner Museumsbesuch und das gemeinsame Musizieren im Innenraum sind ab morgen endlich wieder möglich.“

 

PM Land

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