Mehrere Jahre Haft für Casino-Räuber aus Lothringen
Saarbrücken/Völklingen. Zwei Männer aus Frankreich müssen hinter Gitter. Sie haben im Januar Automaten-Casino in Völklingen überfallen Das Landgericht verurteilte sie zu mehrjähriger Haft. Einer der beiden Täter hatte außerdem ein weiteres Lokal ausgeraubt.
Gestern hat das Landgericht zwei 22-jährige Männer aus Lothringen wegen schweren Raubes verurteilt. Einer der beiden muss für 3 Jahre und drei Monate ins Gefängnis, sein Komplize, der ein weiteres Lokal in Lauterbach aus geraubt hatte und dies gestand, bleibt ein Jahr länger in Arrest. Sie hatten gemeinsam eine Spielhalle in Völklingen überfallen, in der beide früher angestellt waren. Beide waren in vollem Umfang geständig. Das Urteil kam nach einer Verständigung im Strafprozess zustande.
Am 15. Januar waren die Beiden zwischen sechs und 6.30 Uhr morgens bewaffnet mit einer Softair-Pistole und einem Messer in das Völklinger Casino eingedrungen, da sie dort einst angestellt waren kannten sie sich aus und wussten um die Abläufe im Casino. Ohne ein Wort zu sagen forderten die ;änner die Tageseinnahmen, ca. 2500 Euro. Dies geschah als gerade Schichtwechsel war.
Wie die SZ aus der Verhandlung berichtet:
„Der überfallene Angestellte berichtete gestern als Zeuge: „Ich fühlte eine Pistole am Kopf und gab meiner Kollegin ohne Worte ein Zeichen, sie solle sich bloß nicht bewegen.“ Nach wenigen Minuten war der Spuk vorbei. Die Täter entkamen zunächst unerkannt. Vor Gericht baten beide Angeklagte ihre früheren Kollegen um Verzeihung.“
Für den Überfall auf das Lauterbacher Lokal erschienen vor Gericht keine Zeugen. Doch der Täter gestand, er habe auch dort 2500 Euro erbeutet. Nur wenige Wochen nach den beiden Überfällen wurden die Männer in Frankreich festgenommen und an die deutsche Justiz ausgeliefert – inzwischen befinden Sie sich in der Saarbrücker JVA. Das relativ milde Urteil begründet der Vorsitzende Richter mit einem erfolgten Täter-Opfer-Ausgleich, also der entstandene Schaden ist ersetzt und die Opfer haben die Entschuldigungen der Täter angenommen. Dem Täter mit der vierjährigen Strafe kam überdies die Kronzeugenregelung zu Gute: Er hatte seinen Mittäter benannt.