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Maskenpflicht: Land will Bürgern kostenfreie Masken zur Verfügung stellen : Völklingen im Wandel
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Maskenpflicht: Land will Bürgern kostenfreie Masken zur Verfügung stellen

Saarland führt Maskenpflicht ab 27. April ein: Beim Einkauf und im öffentlichen Nahverkehr muss Mund-Nasen-Schutz getragen werden!



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#Völklingen. Das Tragen der Masken ist insbesondere in Supermärkten, Geschäften, Wochenmärkten sowie in Bussen, Taxen und Bahnen wichtig, um sich und andere vor einer Ansteckung mit dem neuartigen Coronavirus zu schützen. Auch beim Kauf am Wochenmarkt und an Bahnhöfen, Bushaltestellen oder in Kundenzentren von Verkehrsunternehmen ist das Tragen von einfachen Masken vorgeschrieben. Ausnahmen von der Maskentragepflicht sind nur aus besonderen gesundheitlichen Gründen möglich.  Die Landesregierung wird in den nächsten Tagen über die Gemeinden den Bürgerinnen und Bürgern Masken kostenlos zur Verfügung stellen. Auch für sozial Bedürftige wird es zusätzlich kostenfreie Masken geben.

„Natürlich wird auch überall sonst im öffentlichen Raum empfohlen, Masken zu tragen. Also überall dort, wo man engen Kontakt zu seinen Mitmenschen im öffentlichen Raum hat“, erklärt Gesundheitsministerin Monika Bachmann, „wird empfohlen eine sogenannte einfache Mund-Nasenbedeckung zu tragen“. Damit sind nicht medizinische Masken gemeint, sondern einfache Papiermasken beziehungsweise selbstgefertigte oder genähte wiederverwendbare Masken.  Medizinische Schutzmasken sollten auf Grund der aktuellen Knappheit weiterhin Ärzten und Pflegekräften vorbehalten bleiben.

„Durch die neue Regelung soll die Eindämmung der Pandemie weiterhin geringhalten und die Ansteckungsgefahr verringert werden“, so Staatssekretär Stephan Kolling.

Die sogenannte Maskenpflicht gilt ab dem 27. April 2020 für Personen ab dem zehnten Lebensjahr beim Einkaufen sowie bei der Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln. Auch das Personal von den wieder geöffneten Geschäften ist dazu verpflichtet Masken zu tragen, sofern keine gesundheitlichen, arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen entgegenstehen oder keine anderen gleichwertigen Infektionsschutzmaßnahmen gewährleistet werden. Arbeitgeber und Betreiber müssen dabei Schutzmasken zur Verfügung stellen und dafür Sorge tragen, dass Kunden in ihren Ladenlokalen Masken tragen.

Die Regelung in den Schulen wird separat nach Abstimmung mit der Kultusministerkonferenz erfolgen, da Schulen nicht als öffentlicher Raum gelten und demnach zunächst nicht betroffen sind.  Auf dem Schulweg sollten die Masken allerdings getragen werden.

Dennoch ist es wichtig, dass die geltenden Hygieneregeln nicht vernachlässigt werden. Sie bieten weiterhin den effektivsten Schutz gegen die Verbreitung des Coronavirus. „Bitte halten sie, auch wenn sie eine Maske tragen, stets den Mindestabstand von zwei Metern zueinander ein. Waschen Sie sich regelmäßig sowie gründlich die Hände und halten sie sich an die korrekte Hust- und Niesetikette“, appelliert Monika Bachmann. PM Land

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