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Lorig bestätigt: Kaufhof-Abriss-Trupp hat noch keinen Auftrag : Völklingen im Wandel
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Lorig bestätigt: Kaufhof-Abriss-Trupp hat noch keinen Auftrag

#Völklingen. Nun hat es der Oberbürgermeister bestätigt: Völklingen muss weiter auf den Abriss-Trupp rund um den Kaufhof warten, wir berichteten bereits am 15. November über die Misere rund um den ehemaligen Kaufhof.



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Am späten Abend des 14. November hat unsere Redaktion bereits den Tipp erhalten, dass es bei der bezuschlagten Bietergemeinschaft Probleme gäbe, offensichtlich zuverlässige Informanten haben uns diesen Tipp 12 Stunden später bereits bestätigt – Lorig zieht nun nach!

„Ja, an den Gerüchten ein bisschen etwas dran!“

„Ja, an den Gerüchten ein bisschen etwas dran!“, bestätigt Lorig! Was Lorig als Gerücht bezeichnet, sind für Völklingen Fakten, die böse enden könnten:
Es gibt wirtschaftliche Probleme bei einem der Unternehmen, die der bezuschlagten Bietergemeinschaft angehört. Nun muss juristisch geklärt werden, wem der Oberbürgermeister nun den Auftrag erteilen darf: Die Bietergemeinschaft, welche die Ausschreibung gewonnen hat, besteht aus zwei Unternehmen: Eines sei wirtschaftlich gesund aufgestellt, das andere in Schieflage geraten. Hinter der Bietergemeinschaft warten weitere Unternehmen, die bei der Ausschreibung leer ausgingen: Es gab bereits zwei Einsprüche gegen die Auftragsvergabe, ein drittes Unternehmen macht auch noch Druck. Ein juristischer Prozess liegt in der Luft, das kann Völklingen allerdings nicht gebrauchen!

„Dürfen die noch miteinander?“

Die Frage lautet nun: „Dürfen die noch miteinander?“, so der Oberbürgermeister. Das sollen nun externe Sachverständige Juristen klären, mit denen bereits Gespräche geführt wurden – ein weiteres steht noch aus, danach erhofft sich die Verwaltungsspitze eine „Handlungsempfehlung“. Das schützt allerdings nicht vor einem Rechtsstreit: Bekommen die Ausschreibungs-Sieger nun doch keinen Auftrag könnte dieser rechtlich dagegen vorgehen, auf der anderen Seite stehen drei andere Unternehmen, die den Auftrag nun gerne übernehmen würden – klar ist deren nicht ganz uneigennützige Meinung, dass die Bietergemeinschaft den Auftrag nun nicht mehr erhalten darf. Fakt ist also: Die Verwaltung muss sich eine rechtliche Basis schaffen, an der es nichts zu rütteln gibt! Red.

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