Landesregierung legt Ergänzungsvorlage zum Haushalt 2016/2017 vor – Finanzminister Stephan Toscani: Ergänzungsvorlage ist maßgeblich geprägt von Änderungen im Zusammenhang mit den hohen Flüchtlingszahlen.
#Saarland. „Mit der Ergänzungsvorlage zum Haushalt 2016/2017 konkretisieren wir die zusätzlichen Bedarfe in Folge der hohen Flüchtlingszahlen“, erklärte Finanzminister Stephan Toscani im Rahmen der Landespressekonferenz am Dienstag (17.11.2015). „Veränderungen ergeben sich insbesondere bei Innen, Bildung und Soziales. Daneben sind auch Justiz und Hochschulen betroffen. Mit der Ergänzungsvorlage decken wir die absehbaren finanziellen Folgen der hohen Flüchtlingszahlen ab. Die Bundesmittel, die günstige Entwicklung der Zinsausgaben und Einmaleffekte erlauben es, dies ohne Anhebung der Nettokreditaufnahme zu realisieren.“
Finanzminister Stephan Toscani erinnerte daran, dass die Landesregierung im September das Ergebnis des Flüchtlingsgipfels der Länder mit Bundeskanzlerin Merkel mit den zum damaligen Zeitpunkt belastbaren finanziellen Konsequenzen für das Saarland kurzfristig als Globalposition in den Regierungsentwurf übernommen hatte. Dabei wurden 34 Mio. Euro für 2016 und rund 40 Mio. Euro für 2017 ausgebracht.
Stephan Toscani: „Wir gehen pragmatisch mit der Situation um –wir reagieren auf akute Mehrbedarfe ohne den Konsolidierungskurs aufzugeben. Personelle Mehrbedarfe werden vor allem durch Zeitverträge befriedigt.“
Die zusätzlichen Bedarfe durch steigende Flüchtlingszahlen entstehen insbesondere:
– in der Landesaufnahmestelle Lebach
– im Bereich Lehrer
– im Bereich Sicherheit
– für Vormundschaftenim Bereich unbegleiteter, minderjähriger Flüchtlinge
– bei der Betreuung von Ehrenamtlichen, die sich um Integration kümmern
Stephan Toscani betonte: „Die Zusatzbelastungen werden vollständig gegenfinanziert, sodass die im Regierungsentwurf festgelegte Nettokreditaufnahme für 2016 (247 Mio.) und 2017 (168 Mio.) nicht verändert wird.“
Gegenüber dem Regierungsentwurf für 2016 bedeutet dies in der Ergänzungsvorlage zusätzliche Ausgaben in Höhe von 22,6 Mio. Euro und für 2017 zusätzliche Ausgaben in Höhe von 29,7 Mio. Euro.
Die Gegenfinanzierung wird zum größten Teil durch die – bereits veranschlagten – Bundesmittel, der Restbetrag vor allem über die Absenkung der Zinsausgaben dargestellt.
Hinzu kommen Änderungen im Haushaltsgesetz und Haushaltsbegleitgesetz, dieüberwiegendunmittelbar mit dem Asylthema stehen:
„Wir unterstützen die Beamten und Beschäftigten, die in der Landesaufnahmestelle Lebach und ihren Nebenstellen aufgrund des Anstieges der Flüchtlingszahlen unmittelbar mit der Aufnahme, Unterbringung, Versorgung oder Verteilung von Flüchtlingen betraut sind“, so Stephan Toscani. „Im Besoldungsrecht folgen wir dem Beispiel anderer Länder und schaffen die Möglichkeit, eine Stellenzulage in Höhe von 120 Euro monatlich gewähren zu können. Die Regelung ist bis 31.12.2017 befristet.“
Zur Diskussion um die Schuldenbremse erklärte Finanzminister Stephan Toscani: „Die Einhaltung der Schuldenbremse hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab. Neben der fortgesetzten Ausgabenbegrenzung, darunter auch der angestrebte Personalabbau, sind insbesondere die Entwicklung der Steuereinnahmen sowie des Zinsniveaus von enormer Bedeutung. Wenn der Bund sich an den Mehrausgaben, die durch die hohe Zahl an Flüchtlingen entstehen, angemessen beteiligt und eine faire Lastentragung zwischen den Ländern erreicht wird, ist die Einhaltung der Schuldenbremse aus heutiger Sicht zu schaffen. Zusätzlich sieht das System der Schuldenbremse Ausnahmeregeln für besondere Lagen vor.“