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L 165 – Straßenbauarbeiten in der Ortsdurchfahrt Geislautern : Völklingen im Wandel
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L 165 – Straßenbauarbeiten in der Ortsdurchfahrt Geislautern

#Geislautern. Ab Montag, den 06. September 2021, wird der Landesbetrieb für Straßenbau (LfS) mit der Erneuerung der Fahrbahn der L 165 in der Ortsdurchfahrt Geislautern (Völklingen / Regionalverband Saarbrücken) beginnen.



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Betroffen davon ist die „Ludweilerstraße“ zwischen der Straße „Am Hammergraben“ und der Straße „Rotweg“. Die Bauzeit für die Erneuerung der Fahrbahn einschließlich Rinnenplatten, Straßenabläufen und der Fahrbahnmarkierungen beträgt ca. 8 Wochen.

Die notwendigen Fräs- und Asphaltarbeiten müssen aufgrund der geringen Straßenbreite und aus Gründen der Verkehrs- und Arbeitsstättensicherheit unter Vollsperrung ausgeführt werden. Daher wird in der Zeit vom 16.10.2021 bis 30.10.2021 (Herbstferien) der vorgenannte Bereich der L 165 in Abschnitten voll gesperrt.

Um den Zeitraum der Vollsperrung so gering wie möglich zu halten, werden die dazu erforderlichen Vorarbeiten (u. a. die Erneuerung der Rinnenplatten, sowie die Erneuerung sämtlicher Straßenabläufe) unter Einbahnstraßenregelung vorab ab 06.09.2021 durchgeführt. Die Umleitungsstrecke zur Einbahnstraßenregelung führt von der L 164 „Rotweg“ über die L 163 in Richtung Klarenthal und durch das Gewerbegebiet Fenne nach Geislautern.

 

Umleitung zum Baubereich der Maßnahme auf der L 165 in der OD Geislautern / Einbahnregelung Foto: LVGL KNr. Z-010/13 / LfS
Umleitung zum Baubereich der Maßnahme auf der L 165 in der OD Geislautern / Einbahnregelung Foto: LVGL KNr. Z-010/13 / LfS

 

Nach Fertigstellung der Vorarbeiten unter Einbahnstraßenregelung erfolgen dann ab dem 16. Oktober 2021 die Deckenarbeiten unter Vollsperrung. Die Arbeiten unter Vollsperrung erfolgen in zwei Unterabschnitten mit jeweils unterschiedlicher Umleitungsstrecke.

 

Der erste Teilabschnitt der Vollsperrung betrifft die „Ludweilerstraße“ im Bereich zwischen der Einmündung Warndtgymnasium und der Einmündung „Am Hammergraben“.

Die Umleitungsstrecke dazu führt von der L 164 „Rotweg“ über die L 163 in Richtung Klarenthal, durch das Gewerbegebiet Fenne nach Geislautern. Die Gegenrichtung ist analog ausgeschildert.

 

Umleitung zum Baubereich der Maßnahme auf der L 165 in der OD Geislautern / Baupahse 1 Foto: LVGL KNr. Z-010/13 / LfS
Umleitung zum Baubereich der Maßnahme auf der L 165 in der OD Geislautern / Baupahse 1 Foto: LVGL KNr. Z-010/13 / LfS

 

Nach Fertigstellung des ersten Teilabschnitts erfolgt die Vollsperrung im zweiten Bereich der „Ludweilerstraße“ zwischen dem Knotenpunkt L 164 / L 165 (Kreuzung Rotweg / Ludweilerstraße) bis vor die Einmündung zum Warndtgymnasium.

Die Umleitung hierzu führt von der „Lauterbacherstraße“ kommend über „Dorf im Warndt“, Klarenthal und durch das Gewerbegebiet Fenne nach Geislautern. Die Gegenrichtung ist analog ausgeschildert.

Umleitung zum Baubereich der Maßnahme auf der L 165 in der OD Geislautern / Bauphase 2 Foto: LVGL KNr. Z-010/13 / LfS
Umleitung zum Baubereich der Maßnahme auf der L 165 in der OD Geislautern / Bauphase 2
Foto: LVGL KNr. Z-010/13 / LfS

 

Bei der Planung der Maßnahme hat der Landesbetrieb für Straßenbau die täglichen Verkehrsmengen, insbesondere die sehr starke Belastung der L 165 durch Berufs- und Pendlerverkehr berücksichtigt. Die Erreichbarkeit der Anliegergrundstücke im Baufeld wird nach Absprache zwischen der bauausführenden Firma und den Anliegern nach Möglichkeit vor Ort sichergestellt. Die Information der Anlieger erfolgt rechtzeitig vor Baubeginn mit Handzettel.

Die Baumaßnahme wurde im Vorfeld mit den Unternehmen des öffentlichen Personennahverkehrs abgestimmt. Sie hat Auswirkungen auf die Linienführung des Busverkehrs. Die Haltestelle innerhalb des zu bearbeitenden Streckenabschnitts kann während der Einbahnregelung nur bedingt und während der Vollsperrung nicht angefahren werden. Eine Ersatzhaltestelle wird eingerichtet.

Der LfS rechnet mit erheblichen Verkehrsstörungen. Den Verkehrsteilnehmern wird empfohlen, auf die Verkehrsmeldungen im Rundfunk zu achten, etwaige Störungen bei der Routenplanung zu berücksichtigen und eine angemessene Fahrzeit für die Umleitungsstrecke einzuplanen. PM LfS

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