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Kurzzeitkennzeichen: Neuregelung ab 1. April : Völklingen im Wandel
Völklingen

Kurzzeitkennzeichen: Neuregelung ab 1. April

#Völklingen. Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) wurde im Bereich der Kurzzeitkennzeichen neu gefasst. Die Regelung, die ab dem kommenden 1. April gilt, sieht so aus: Bei der Beantragung sind die Fahrzeugdaten (Fahrzeugklasse, Aufbauart und Fahrzeugidentnummer) anhand der Fahrzeugpapiere nachzuweisen. Falls Originale nicht vorliegen werden gut lesbare Kopien anerkannt.

Lichtblick

Im (neuen) Fahrzeugschein für Kurzzeitkennzeichen sind die Daten durch die Zulassungsbehörde vollständig zu erheben und einzutragen. Sollte das Fahrzeug keine gültige Hauptuntersuchung (HU) haben, kann ein Kurzzeitkennzeichen beantragt werden mit dem Vermerk in den Papieren, dass Fahrten nur zur nächstgelegenen Untersuchungsstelle durchgeführt werden. Nur bei bestandener HU ist eine Weiterfahrt möglich. Analog gilt dies auch für die Sicherheitsprüfung (SP).

Der Antrag kann bei der örtlich zuständigen oder bei der für den Standort des Fahrzeuges zuständigen Zulassungsbehörde gestellt werden. Der Standort ist anhandeines Kaufvertrages, einer Rechnung glaubhaft zu machen.

Gültigkeitsdauer, die blauen Stempelplaketten und Kennzeichen (mit gelbem Rand) bleiben unverändert.

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