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Kind im Fahrzeug nicht angeschnallt : Völklingen im Wandel
Nachrichten

Kind im Fahrzeug nicht angeschnallt

#Luisenthal. Ein aufmerksamer Autofahrer verständigte am Mittwochnachmittag die Polizei und informierte diese über ein Fahrzeug, in welchem ein Kind im Fond des Fahrzeugs herumturnen würde. Das betreffende Fahrzeug konnte durch die Polizei festgestellt werden. Im Fahrzeugfond befand sich ein 5jähriger Junge, für ihn war kein Kindersitz vorhanden, auch war er nicht angeschnallt. Der Fahrzeugführer, der 24jährige Vater des Jungen, wurde durch die Polizei über die ordnungsgemäße Sicherung von Kindern im Fahrzeug belehrt. Nachdem das Kind in einem herbei geholten Kindersitz ordnungsgemäß gesichert wurde, konnte die Fahrt fortgesetzt werden. Gegen den Fahrer wurde ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.

Lichtblick

Hinweis der Polizei zur Sicherung von Kindern in Fahrzeugen:

Kinder sind in allen Kraftfahrzeugen zwingend mit Rückhalteeinrichtungen zu sichern.

Verpflichtet ist der Fahrer, d. h. er muss dafür sorgen und trägt die Verantwortung, dass die Kinder in der vorgeschriebenen Weise gesichert sind. Zu sichern sind Kinder bis 12 Jahre, wenn sie kleiner als 150 cm sind. Ältere oder größere Kinder müssen den regulären Gurt benutzen. Sicherungspflicht besteht in allen Kraftfahrzeugen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, insbesondere für Pkw. (PM PI VKL)

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