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Kabinettsklausur: Finanzplanung 2016 bis 2020 beschlossen –- Investitionspaket 2020 aufgelegt : Völklingen im Wandel
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Kabinettsklausur: Finanzplanung 2016 bis 2020 beschlossen –- Investitionspaket 2020 aufgelegt

#Saarland. Zum Auftakt nach der Sommerpause hat sich der saarländische Ministerrat zu einer Klausurtagung zurückgezogen. Schwerpunkte der Sitzung waren Investitionen in die Zukunft des Landes sowie die Fortschreibung der mittelfristigen Finanzplanung bis zum Jahr 2020.



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„Wir sind den nächsten Schritt bei unserem Koalitionsprojekts für ein zukunftssicheres Saarland 2020 gegangen und haben ein Investitionspaket geschnürt, um das Saarland fit für die Zukunft zu machen“, sagte Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer. „Parallel dazu werden wir den Konsolidierungskurs konsequent fortsetzen. Bis zum Ende der laufenden Legislaturperiode wird das Saarland zwei Drittel des Defizitabbaus seit 2010 geschafft haben. Wir sind auf dem richtigen Weg.“

Trotz der schwierigen Haushaltslage und der Anforderungen aus der Schuldenbremse wird das Saarland allein im Kernhaushalt rund 1,7 Milliarden Euro investieren. Die Investitionsquote beträgt zwischen 8 und 8,5 Prozent. Damit erreicht das Saarland bis 2020 im Vergleich zu anderen finanzschwachen westdeutschen Ländern einen respektablen Wert. Hinzu kommen 633 Millionen Euro aus dem Sondervermögen oder von Landesbetrieben. Schwerpunkte sind die Kitas, Verkehrsinfrastruktur, der Hochschulbau, der Ausbau der Landes-IT, die regionale Wirtschaftsförderung, die Förderung des Krankenhausbaus.

„Das Saarland wird somit auch in den nächsten Jahren wichtige Impulse für Investitionen setzen und damit die Weichen für die Zukunft stellen“, sagte die stellvertretende Ministerpräsidentin, Ministerin Anke Rehlinger. „Wir wollen, dass es sich auch für unsere Kindeskinder lohnt, im Saarland zu arbeiten und zu leben. Trotz Konsolidierungskurs gelingt es uns auch weiterhin, in die Zukunft unseres Landes zu investieren.“

Für 2016 bis 2020 sind Hochbau-Ausgaben von 341 Millionen Euro geplant. Für die Investitionen im Straßenbau stehen zwischen 2016 und 2020 inklusive der Bundesmittel insgesamt 630 Millionen Euro zur Verfügung.

„Die Einhaltung der Schuldenbremse und ausreichende Investitionstätigkeit sind kein Widerspruch, sondern zwei Seiten derselben Medaille“, sagte Kramp-Karrenbauer. „Nur wenn wir die Schuldenbremse einhalten, haben wir Chancen auf eine dauerhafte Lösung unserer Finanzprobleme und damit perspektivisch einen ausreichend großen Spielraum für Investitionen. Nur, wenn wir investieren, können wir auch eine Generationengerechtigkeit gewährleisten, die maßgeblich für die Schuldenbremse ist.“

Deshalb hat das Kabinett zusätzlich ein „Investitionspaket 2020“ verabschiedet. Das Paket sieht darin zusätzliche Investitionen von 30 Millionen Euro aus dem Sondervermögen Zukunftsinitiative bis zum Jahr 2020 vor. Schwerpunkte sind die Themen Kitas, Hochschulen, digitale Infrastruktur, Verkehrsinfrastruktur und Krankenhausförderung.

Darüber hinaus setzt die Landesregierung den Kommunalpakt aus dem vergangenen Jahr um und zeigt damit den saarländischen Kommunen eine finanzielle Perspektive auf. Der kommunale Finanzausgleich wächst zwischen 2016 und 2020 um 10 Prozent an –von 585 auf 645 Millionen Euro. Die kommunalen Sanierungsbeiträge sinken ab dem Jahr 2020 deutlich. Der kommunale Entlastungsfonds wird fortgesetzt. Über die endgültige Verteilung der Bundesmittel für die Flüchtlingskosten wird es ein Spitzengespräch zwischen Land und Kommunen geben.

Das Kabinett hat am Dienstag auch eine Förderrichtlinie zur Umsetzung des so genannten Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG) des Bundes beschlossen. Damit unterstützt der Bund finanzschwache Kommunen. Dem Saarland stehen demnach 75,3 Millionen Euro zur Verfügung. Die Kommunen sollen damit in ihre Infrastruktur (u.a. Krankenhäuser, Lärmbekämpfung, Städtebau, Informationstechnologie) und in ihre Bildungsinfrastruktur (u.a. frühkindliche Infrastruktur, Schulinfrastruktur, Modernisierung von Berufsbildungsstätten) investieren. Die Entscheidung über die konkreten Maßnahmen obliegt den kommunalen Gremien.

Das Kabinett hat in seiner Klausur neben dem Investitionspaket auch die Fortschreibung der mittelfristigen Finanzplanung bis zum Jahr 2020 beschlossen.

„Die Finanzplanung ist -– wie auch der laufende Doppelhaushalt -– geprägt von größtmöglicher Transparenz und möglichst realistischen Annahmen“, sagte Finanzminister Stephan Toscani. So wie aus heutiger Sicht für das Haushaltsjahr 2016 kein Nachtragshaushalt erforderlich wird, beschreibt die Finanzplanung die finanzielle Entwicklung des Landes bis 2020 auf der Grundlage aller bekannten Fakten. Die weitere finanzpolitische Entwicklung des Saarlandes ab dem Jahr 2020 hängt entscheidend davon ab, dass es eine Einigung bei den Bund-Länder-Finanzen geben wird.

Die Finanzplanung sieht deshalb zwei Szenarien vor.

1.     Es gibt eine Einigung bei den Bund-Länder-Finanzen: Auf Basis einer stringenten Haushaltspolitik ist es aus heutiger Sicht dann möglich, ab dem Jahr 2020 die Schuldenbremse einzuhalten und sogar in den schrittweisen Abbau der hohen Altverschuldung einzusteigen. Das Investitionsniveau könnte schrittweise angehoben und zugleich im Jahr 2020 eine Nettoschuldentilgung von mehr als 150 Millionen Euro erreicht werden.

2.     Es gibt keine Einigung bei den Bund-Länder-Finanzen: Trotz der konsequenten Konsolidierungspolitik könnte ein Konflikt mit der verfassungsrechtlich vorgegebenen Schuldenbremse entstehen. Dann wäre das Saarland gezwungen, seinen begründeten Anspruch auf angemessene finanzielle Entlastung ab dem Jahr 2020 auf anderen Wegen geltend zu machen.

Im Zeitraum bis 2020 will die Landesregierung auch weiter die Voraussetzungen für die Konsolidierungshilfen von jährlich 260 Millionen Euro erfüllen: Der Finanzplan zeigt, wie dies im Jahr 2018 mit den bereits beschlossenen Sanierungsmaßnahmen und den absehbaren finanziellen Rahmenbedingungen möglich ist. Für das Jahr 2019 erreichen jedoch die notwendigen Konsolidierungsbeiträge ein Volumen, welches aus heutiger Sicht nicht allein durch strukturell wirkende Maßnahmen erreicht werden kann. Der für 2019 im Finanzplan ausgewiesene Handlungsbedarf wird voraussichtlich nur durch Maßnahmen mit zeitlich befristeter Wirksamkeit aufgelöst werden können.

Die Finanzplanung berücksichtigt die aus heutiger Sicht nach wie vor hohen finanziellen Belastungen bei der Unterbringung, Versorgung und Integration von Flüchtlingen. Die Landesregierung geht für die Jahre 2016/2017 in ihrer Haushaltsplanung zwar noch von Flüchtlingszahlen von jeweils 10.000 aus. Mittelfristig hat sie der Finanzplanung zugrunde gelegt, dass sich die Flüchtlingszahlen in den nächsten Jahren etwas entspannen. Die Zuwanderung führt dazu, dass die saarländische Bevölkerungszahl bis 2020 in geringerem Umfang sinken wird als noch vor einigen Jahren erwartet. Die saarländischen Schulen benötigen daher schon jetzt und in den nächsten Jahren mehr Lehrkräfte als geplant. Auch bei der öffentlichen Sicherheit sind wegen des langsameren Bevölkerungsrückgangs sowie wegen der gestiegenen Bedrohungslage durch den internationalen Terrorismus höhere Ausgabenbedarfe zu berücksichtigen. Die Konsequenzen daraus hat die Landesregierung bereits auf den Weg gebracht. Mit dem Finanzplan berücksichtigt sie deshalb die Folgewirkungen bis 2020.

„Das Ziel bleibt weiterhin beim Abbau von 2.400 Stellen. Wir haben uns aber verständigt, dass wir wegen der Entwicklungen der letzten Monate dieses Ziel nicht bereits 2020, sondern erst 2022 erreichen wollen“, sagte Finanzminister Toscani. PM Land

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