Innenministerium zum Gerichtsurteil „Kommunalfinanzausgleichsgesetz“
#Saarland/#Völklingen. Die Aufgaben der unteren #Bauaufsicht werden seit 2008 im Auftrag des Landes nach der Landesbauordnung grundsätzlich von den Gemeindeverbänden (Landkreise und Regionalverband Saarbrücken) wahrgenommen. Hierfür erhalten die Gemeindeverbände Kommunalisierungszuweisungen aufgrund des Kommunalfinanzausgleichgesetzes (KFAG).
Die Städte Saarbrücken, Homburg, Neunkirchen, Saarlouis, Völklingen und St. Ingbert nehmen die Funktion der unteren Bauaufsichtsbehörde jeweils für ihr Gebiet auf eigenen Antrag wahr. Dafür ist bisher keine Kostenerstattung vorgesehen.
Aufgrund einer verwaltungsgerichtlichen Klage der Landeshauptstadt Saarbrücken hat der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes am 08. Oktober 2013 entschieden, dass der Landesgesetzgeber bis zum 31. Dezember 2014 eine Kostenregelung für diese Fälle zu treffen hat. Die Landesregierung wird den Beschluss des Verfassungsgerichtshofs sorgfältig auswerten und einen Entwurf für eine gesetzliche Neuregelung erarbeiten. Dabei ist auch die künftige Organisation der unteren Bauaufsichtsbehörden im Lande zu prüfen. Inwieweit Erstattungsansprüche der Landeshauptstadt zu Lasten des Landes oder der Kommunen bestehen, bedarf einer intensiven Prüfung.
(PM Ministerium für Inneres und Sport)