Innenministerium sagt nein: Kirchenvorplatz soll nicht nach Martin Luther benannt werden
#Völklingen. Eigentlich hatte man sich im Stadtteilforum Nördliche Innenstadt bereits auf einen Namen verständigt, den sich die Bürger für den Platz vor der evangelischen Versöhnungskirche wünschen: Martin-Luther-Platz. Doch nun macht das Innenministerium den Bürgerinnen und Bürgern des Quartiers den Wunsch streitig.Die Versöhnungskirche bekommt zur Poststraße einen neuen Vorplatz, dort wo einst das Martin-Luther-Haus stand. Hier soll es neben einigen gestalterischen Elementen auch eine Martin Luther-Statue geben, die an den Initiator der Reformation erinnern soll. Naheliegend, dass die Bürgerinnen und Bürger diesen Platz bereits jetzt Martin-Luther-Platz nennen, obwohl er offiziell noch keinen Namen hat.
Anwohner des Quartiers stimmen für „Martin-Luther-Platz“
Am 21. August 2019 stimmten die Anwohnerinnen und Anwohner bei einer Sitzung des Stadtteilforums Nördliche Innenstadt für den Namen „Martin-Luther-Platz“, und sprachen sich so eindeutig dafür aus, dem Ortsrat diesen Namen von Seiten der Stadtverwaltung zur Abstimmung vorzuschlagen.
Am vergangenen Donnerstag folge für das Stadtteilforum die überraschende Nachricht – übermittelt durch den Stadtplaner Herrn Zimmer: Das Innenministerium spreche sich gegen die Namensgebung aus. Man habe Bedenken einen öffentlichen Platz nach einem Mann zu benennen, der nur für eine Religion stehe. Wenn schon Luther der Namensgeber sein solle, so berichtete Zimmer den Anwesenden, dann solle man bitte wenigstens auf die Darstellung des Namens auf gestalterischen Elementen des Platzes verzichten. Etwaige Folgen, die eintreten könnten wenn man den Namen dennoch wählt, konnte Herr Zimmer nicht nennen.
Dies stieß beim Forum auf Unverständnis: Die Bürgerschaft habe sich im Stadtteilforum klar für den sowieso bereits in der Bevölkerung akzeptierten Namen ausgesprochen. Außerdem stünde zukünftig sowieso ein Martin Luther Denkmal auf dem Platz, wieso solle man den Platz dann nicht nach ihm benennen dürfen?
Anwesende Ortsratsvertreter von CDU und Wir Bürger waren sich einig, dass man dem Bürgerwillen bei der Abstimmung im Ortsrat Berücksichtigung schenken sollte.
Hintergrund:
Laut § 73 Abs.3 Nr.9 des Kommunalselbstverwaltungsgesetz hat der Ortsrat das Recht über die erstmalige Benennung von Plätzen zu bestimmen, es darf dabei nur keine Doppelbenennungen innerhalb der Gemeinde geben. Über Umbenennenungen kann nach der aktuellen Gesetzgebung wiederum nur der Gemeinderat (in Völklingen Stadtrat) abstimmen. Red.