Information zur Räumpflicht der Feuerwehr Völklingen
#Völklingen. Gerade im Winter hat die Feuerwehr mit besonderen Problemen zu kämpfen: Bürgersteige, Straßen und damit auch für uns wichtige Unterflurhydranten (Foto) verschwinden ganz oder teilweise unter einer dicken Schicht aus Schnee und Eis. Wenn diese nun im Einsatzfall von unseren Helfern gesucht und freigelegt werden müssen, kann das zu einem enormen Zeitverlust führen, der verhindert werden kann.
Deswegen appellieren wir an alle Haus- und Grundstückseigentümer, beim Räumen der Gehwege darauf zu achten, die Hydranten ebenfalls von Schnee zu befreien.
Dazu verweisen wir auf den §7 Absatz 6 der ,Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen, Wege und Plätze in der Mittelstadt Völklingen vom 12.12.2013’, in der es heißt:
„Der Schnee ist auf dem an die Fahrbahn angrenzenden Teil des Gehweges oder, wo dies nicht möglich ist, sowie in den Fällen des Absatz 5, auf dem Fahrbahnrand so zu lagern, dass der Fahr- und Fußgängerverkehr hierdurch nicht gefährdet oder behindert wird. Die Einläufe in Entwässerungsanlagen sowie Hydranten sind von Schnee und Eis freizuhalten.“