Hohe Beanstandungsquote bei Kontrollen in der Gastronomie
#Saarland. Kulinarik und Genuss spielen im Saarland eine wichtige Rolle. Damit der Hang zum Speisen außerhalb der eigenen vier Wände nicht zu Enttäuschungen oder gar gesundheitlichen Beeinträchtigungen führt, sind Hygiene- und Lebensmittelkontrollen in der Gastronomie wichtige Aufgaben des Verbraucherschutzes.
Von den aktuell rund 13 000 Betrieben, die der Kontrolle durch den gesundheitlichen Verbraucherschutz unterliegen – im Saarland angesiedelt im Landesamt für Verbraucherschutz (LAV) – entfällt mehr als ein Drittel auf die Gastronomie. Die Lebensmittelkontrolleurinnen und -kontrolleure des LAV widmen diesem Bereich seit dem vergangenen Jahr ganz besondere Aufmerksamkeit. Die Zahl der Proben, die in der Gastronomie entnommen und anschließend im Labor untersucht wurden, ist deutlich gestiegen. 2014 wurden insgesamt 833 Lebensmittel-Proben aus Gaststätten, Restaurants, Imbissbetrieben und Kantinen lebensmittelchemisch und mikrobiologisch untersucht. 2013 waren es noch 327.
Die Proben wurden in den Laboren des LAV vor allem auf Keime, die schwere Krankheiten verursachen können, wie z.B. EHEC, Salmonellen, Campylobacter oder Listerien, aber auch auf Verderbnisparameter sowie auf nicht deklarierte Zusatzstoffe untersucht.
In vielen Fällen (15,2 Prozent der Gesamtprobenzahl) wurden die Labore des LAV im Rahmen ihrer mikrobiologischen oder lebensmittelchemischen Untersuchungen fündig. Eine besonders hohe Beanstandungsquote gab es 2014 etwa bei der Kontrolle von Frittierfett. So wurden 43 von 157 untersuchten Frittierfetten als nicht mehr verkehrsfähig beanstandet. Bei der Untersuchung von „Crushed Ice“ und Eiswürfel ergaben sich in mehr als der Hälfte der Fälle (16 von 25 Proben) Hinweise auf mangelnde Hygiene, die zu Nachkontrollen durch den Lebensmittelkontrolldienst in den betroffenen Betrieben führte. Dasselbe galt für Schlagsahneproben aus Eiscafés, Cafés oder Konditoreien (73 von 119 Proben).
Relativ viele Beanstandungen gab es auch bei Krusten- und Schalentieren (4 von 9 Proben) sowie bei gekochten Teigwaren (9 von 51 Proben).
Erfreulicherweise sind die Fälle, in denen die untersuchten Proben krankmachende Keime aufweisen, selten. Nicht auf die leichte Schulter genommen werden darf aber auch der häufig vorkommende Befund, dass bei der Verarbeitung eines empfindlichen Produkts wie etwa Schlagsahne nicht mit der gebotenen Sorgfalt gearbeitet wurde und das Produkt deshalb hygienisch bedenkliche Mikroorganismen aufweist. Diese lösen im Normalfall zwar keine Krankheitssymptome aus. Aber Personen, deren Immunsystem entweder noch nicht (kleinere Kinder) oder nicht mehr (ältere Menschen oder Immungeschwächte) stark genug ist, können auch durch den Verzehr solcher Produkte krank werden. Häufigste Symptome sind dabei Unwohlsein, Erbrechen und Durchfall.
Die amtliche Lebensmittelüberwachung dient aber nicht nur dem Schutz der Gesundheit der Verbraucherinnen und Verbraucher. Diese sollen nach den gesetzlichen Vorgaben auch vor Täuschung geschützt werden.
Bei der Laboruntersuchung eines auf der Speisekarte als Seezunge angepriesenen Fischs stellte sich heraus, dass es sich bei dem untersuchten Exemplar um eine (preisgünstige) Tropenzunge handelte.
Mit Blick auf diese Kontrollergebnisse wies Verbraucherschutzminister Reinhold Jost auf die hohe Bedeutung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes sowie auf die Notwendigkeit hin, trotz der schwierigen finanziellen Situation des Saarlandes für einen starken gesundheitlichen Verbraucherschutz zu sorgen: „Durch die geplante Umstrukturierung unserer Labore wird sichergestellt, dass wir auch künftig möglichst viele der im Saarland gezogenen Proben im Saarland untersuchen können. Nur dort, wo es wegen der geringen Zahl von Proben in einzelnen Bereichen im Interesse des saarländischen Steuerzahlers wirtschaftlich nicht mehr vertretbar ist, eigene Laborkapazitäten vorzuhalten, lassen wir Proben in anderen Bundesländern untersuchen.“