Hinweis auf das Plakatierungsverbot in Völklingen
#Völklingen. Aus aktuellem Anlass weist die Stadtverwaltung auf das in Völklingen geltende Plakatierungsverbot hin. Dazu gehört auch das Anbringen von Plakaten oder Schildern an Bäumen, da dies die Bäume beschädigt und die Plakate, beispielsweise durch den Wind, abgerissen werden und in Folge zur Umweltverschmutzung beitragen.
Gemäß der Polizeiverordnung über die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung auf Straßen und in Anlagen der Mittelstadt Völklingen vom 09.11.2023 ist eine Plakatierung öffentlicher Anlagen sowie dazugehöriger Einrichtungen genehmigungspflichtig. Die Stadtverwaltung bittet um Beachtung, dass auch der Stadtwald und seine Anlagen, Ufer und Gewässer zu diesen öffentlichen Anlagen zählen. Ein Zuwiderhandeln stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. PM Stadt/Foto: Archiv;symbolisch