Gesundheitsministerin Monika Bachmann: Neues Krebsregistergesetz trägt entscheidend zur Verbesserung der Versorgungsqualität der Patientinnen und Patienten bei
#Saarland. Der in dieser Woche vom saarländischen Landtag verabschiedete Gesetzentwurf zum Krebsregistergesetz regelt die Weiterentwicklung der Krebsregistrierung im Saarland und die zukünftige Nutzung der Krebsregisterdaten zur Verbesserung der Qualität der Versorgung von Krebspatientinnen und –patienten. „Von der Novellierung unseres Krebsregistergesetzes und der damit verbundenen Neuausrichtung werden die behandelnden Ärzte und damit ihre Patienten profitieren. Die Registerdaten können in Zukunft den Ärzten als Grundlage für Therapieentscheidungen dienen“, so Gesundheitsministerin Monika Bachmann. „Das neue Gesetz ist ein weiterer wichtiger und notwendiger Schritt zu einer erfolgreichen Etablierung unseres saarländischen klinisch-epidemiologischen Krebsregisters.“
Durch vollständige und detaillierte Erfassung aller auftretenden Krebserkrankungen, deren Behandlung und Verlauf können künftig belastbare und aussagekräftige Daten als Basis für die Beurteilung und Verbesserung der Qualität der medizinischen Versorgung von Krebspatientinnen und –patienten im Saarland geliefert werden. Maßgeblich für eine erfolgreiche Aufgabenerfüllung des Krebsregisters ist daher die Mitwirkung aller an der Versorgung von Krebspatientinnen und –patienten beteiligten Ärztinnen und Ärzte in Klinik und Praxis, aber auch in der Diagnostik. Daher waren an das Krebsregister mit sensiblen personenbezogenen Daten höchste Anforderungen seitens des Datenschutzes zu stellen sind. Das neue Gesetz regelt hierzu den rechtlichen Rahmen, zum Schutz und Wohle des Patienten und stellt die notwendige rechtliche Basis dar.