Gesplittete Abwassergebühr in Völklingen: Wird sie 2020 zur Kostenfalle?
#Völklingen. Völklingen bekommt im August Post von der Stadt Völklingen. Darin wird es um die neuen Abwassergebühren gehen, die nun gesplittet berechnet werden wird: Neben dem Frischwasser werden ab jetzt auch die versiegelten Grundstücksflächen eine Rolle spielen. Die Kostenfalle lauert rechtlich: Da die aktuelle Satzung bereits 2016 für ungültig erklärt wurde, könnte die wohl erst 2020 in Kraft tretende neue Satzung für so manche Nachzahlung sorgen!
Nun zählen die versiegelten Flächen
Um herauszufinden, wie viele der Grundstücksflächen versiegelt sind, schickte die Völklinger Stadtverwaltung im März 2017 ein Flugzeug über die Stadt. Dabei wurden Luftaufnahmen der Grundstücke gemacht, die nun ausgewertet wurden. Im August erhalten dann die Eigentümer einen Fragebogen, mit dem geprüft werden soll, ob die ermittelten Daten auch mit der tatsächlichen Situation übereinstimmen. Wer Fragen hat, kann sich an eine Telefonhotline im Rathaus wenden.
Doch warum der Aufwand? Ein Gerichtsurteil hebelte 2016 die bisherige, ausschließlich auf dem Frischwasserverbrauch basierende, Abwassergebührensatzung der Stadt Völklingen und machte die Splittung der Berechnung notwendig. Bereits 2016 erklärte dazu Stadtratsmitglied Paul Ganster: „Dabei wird die Stadt Völklingen nicht mehr einnehmen – es wird also keine neue Gebühr entstehen. Die Kosten der Abwasserbeseitigung und -reinigung werden zukünftig nur verursachergerecht auf die jeweiligen Benutzer aufgeteilt.“ Das heißt, dass der so genannte „Otto Normal-Verbraucher“ nicht mehr für die Regenwasserableitung von den riesigen versiegelten Flächen von z.B. Supermarktparkplätzen mitbezahlen wird. Insbesondere Bewohner von Mehrfamilienhäusern im Stadtgebiet werden künftig mit der neuen gesplitteten Gebühr wohl sogar entlastet, für Einfamilienhäuser sollte sich hingegen nicht viel ändern – Eigentümer von großen, versiegelten Flächen werden drauf bezahlen müssen. Neu wird dabei auch sein, dass Besitzer leer stehender Anwesen auch für die Entsorgung des von ihrem Grundstück in die Kanalisation eingeleiteten Niederschlagswasser zahlen müssen, laut der alten Satzung blieben sie von Abwassergebühren mangels Verbrauch von Frischwasser verschont.
Anreiz zur Entsiegelung
Wasser, das im Boden versickern darf oder Gärten befeuchtet, kostet keine Gebühr. Grund: Dabei wird keine städtische Einrichtung wie der Kanal oder die Kläranlage in Anspruch genommen. Das schafft einen Anreiz aus ungenutzten Betonflächen Rasenflächen oder Blumenbeete zu machen. Doch versiegelt ist nicht gleich versiegelt: Ein Fabrikdach ist etwas anderes als ein Gründach, eine Asphaltfläche etwas anderes als Rasengittersteine. Alternativ kann man aber auch das Nutzen von Regenwasser die Gebühren senken, wobei eine einfache Regentonne nichts nützt: „Zisternen mit mindestens zwei Kubikmetern müssen installiert werden. Eine Wasseruhr an dieser Einrichtung ist dann allerdings Pflicht.“, so Experten.
Kostenfalle rückwirkende Berechnung?
Da die neue Satzung wohl erst zum 1. Januar 2020 in Kraft treten wird, könnte sich die Außerkraftsetzung von 2016 der alten Satzung allerdings zu einer Kostenfalle entwickeln: Während Bewohner von Mehrfamilienhäusern vielleicht sogar eine Rückerstattung erhalten könnten, könnte es für Besitzer von vergleichsweise stark versiegelten Flächen teuer werden: Die gesplitteten Abwassergebühren könnten dann nämlich auch rückwirkend berechnet werden!