Fahren eines Motorrollers ohne Fahrerlaubnis
#Völklingen-#Geislautern. Am Dienstag, gegen 03:30 Uhr, wurde ein 46-Jähriger Fahrer eines Motorollers der Marke Piaggio in der Ludweilerstraße kontrolliert. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass der Völklinger nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Zudem ergab sich der Verdacht, dass der 46-Jährige unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand. Darüber hinaus hatte der Mann geringe Mengen Betäubungsmittel und ein verbotenes Einhandmesser bei sich. Die Weiterfahrt wurde ihm untersagt und eine Blutprobe entnommen. Das Betäubungsmittel und das Messer wurden sichergestellt. Neben Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis und Fahren unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln, werden gegen den 46-Jährigen auch Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz und Waffengesetz eingeleitet. PM PI VKL