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Erinnerung: Bewerbungsverfahren für Schöffenwahl läuft : Völklingen im Wandel
NachrichtenRegionalverband

Erinnerung: Bewerbungsverfahren für Schöffenwahl läuft

#Saarbrücken. Die Landeshauptstadt erinnert an die Möglichkeit, sich bis Dienstag, 1. Mai, für die Amtszeit von 2019 bis 2023 zum Schöffen oder Jugendschöffen zu bewerben.



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Bewerbungsverfahren

Das Amts- und das Landgericht Saarbrücken suchen für die Amtsperiode 2019 bis 2023 446 Schöffen und 400 Jugendschöffen, die an beiden Gerichten als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Schöffen wirken als ehrenamtliche Richter gleichberechtigt mit Berufsrichtern in der Strafgerichtsbarkeit mit.

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Saarbrücken und der Jugendhilfeausschuss des Regionalverbandes Saarbrücken schlagen die Kandidaten vor, doppelt so viele wie benötigt werden. Der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht wählt aus diesen Vorschlägen die Haupt- und Hilfsschöffen. Derzeit liegen 113 Bewerbungen bei den Schöffen vor, 333 fehlen noch. Bei den Jugendschöffen sind es derzeit 40 Bewerbungen, hier fehlen noch rund 360.

Bewerbungsvoraussetzungen

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in Saarbrücken wohnen und am 1. Januar 2019 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden. Sie müssen außerdem die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Von der Wahl ausgeschlossen ist, wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt ist oder gegen den ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat läuft. Auch hauptamtlich in der oder für die Justiz arbeitende Menschen (wie Richter, Polizeibeamte, Bewährungshelfer) sowie Religionsdiener können keine Schöffen werden.

Weitere Anforderungen

Neben den formalen Kriterien sollen die Bewerber vor allem bestimmte Voraussetzungen erfüllen, die für das verantwortungsvolle Schöffenamt notwendig sind. Dazu zählen zum Beispiel Unparteilichkeit, Selbständigkeit, soziale Kompetenz und wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes eine gewisse körperliche Fitness.

Jugendschöffen in Strafverfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende sollen außerdem über eine erzieherische Befähigung beziehungsweise Erfahrung in der Jugenderziehung verfügen.

Weitere Informationen über die verlangten Fähigkeiten bietet die Internetseite www.schoeffenwahl.de

Bewerbung bis 1. Mai möglich

Wer Schöffe in allgemeinen Strafsachen gegen Erwachsene werden möchte, richtet seine Bewerbung bis Dienstag, 1. Mai, an Landeshauptstadt Saarbrücken, Zentrale Dienste und Ratsangelegenheiten, Rathausplatz 1, 66111 Saarbrücken oder wirft sie in den Nachtbriefkasten der Stadtverwaltung am Rathaus St. Johann ein.

Interessierte erhalten das Bewerbungsformular und Antworten auf ihre Fragen bei der Landeshauptstadt Saarbrücken, Amt Zentrale Dienste und Ratsangelegenheiten, unter der Telefonnummer +49 681 905-1639 oder ratsangelegenheiten@saarbruecken.de. Das Formular kann auch unter www.saarbruecken.de/schoeffenwahl heruntergeladen oder an der Infotheke im Rathaus St. Johann abgeholt werden.

Interessenten für das Amt eines Jugendschöffen richten ihre Bewerbung an die Landeshauptstadt Saarbrücken, Amt für Kinder und Bildung, Dudweilerstraße 41, 66111 Saarbrücken. PM Stadt SB/Foto: Symbolisch

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