Ein (fast) Geisterspiel für den 1. FC Saarbrücken in Völklingen – Trier hat seine 60 Karten verlost
#Völklingen/#Saarbrücken. Die Stehränge des Hermann-Neuberger-Stadions bleiben am kommenden Wochenende geschlossen, der 1. FC Saarbrücken darf am 9. April nur den Sitzplatzbereich der Haupttribüne öffnen. 10% der rund 600 Karten stehen dem Gast aus Trier zu.

Das Sportgericht der Regionalliga Südwest hat es bereits vor ca. einem Monat entschieden: Wegen Verfehlungen der Saarbrücker Anhänger in mehreren Fällen, konkret aus den Spielen gegen den FK Pirmasens, gegen Waldhof Mannheim, gegen den SV Eintracht Trier, gegen den FC Homburg, gegen den TSV Steinbach sowie am 29. Februar bei Wormatia Worms. Besonders schwerwiegend bewertete das Sportgericht hierbei die Vorfälle aus dem Spiel beim SV Eintracht Trier. Bei diesem Derby kam es zu massiven Ausschreitungen durch Anhänger des 1. FC Saarbrücken, so dass das Match kurz vor dem Spielabbruch stand. Unter Anderem kam es bereits vor dem Anstoß zu einem Blocksturm, massivem Einsatz von Pyrotechnik, Einsatz von Knallkörpern und Übersteigung der Innenraumumzäunung. Es gab in der Folge fünf verletzte Personen zu beklagen.

Der 1. FCS darf am kommenden Samstag ab 14.00 Uhr nur unter teilweisem Ausschluss der Öffentlichkeit spielen. Dabei bleiben sämtliche Stehplätze leer. Nur der rund 600 Plätze fassende Sitzplatzbereich auf der kleinen Völklinger Haupttibüne darf geöffnet werden. Dem Gastverein ist gemäß den Durchführungsbestimmungen zur Spielordnung von den Haupttribünen-Eintrittskarten ein Kontingent von 10% zur Verfügung zu stellen, also 60 Karten. Da wesentlich mehr Trierer Anhänger nach Völklingen kommen wollten hat die Eintracht die 60 Tickets am vergangenen Samstag beim Heimspiel gegen den Bahlinger SC (1:0) verlost.
Der 1. FC Saarbrücken hat gegen die Einzelrichterentscheidung des Sportgerichts zwar fristgerecht Einspruch eingelegt, es kam daher zu einer mündlichen Nachverhandlung, doch bei diesem Termin wurde die Strafe bestätigt und ist damit rechtskräftig.
Auch Trier wurde bestraft
Das Sportgericht der Regionalliga Südwest hat auch die Eintracht Trier wegen mehreren Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von € 7.500,- belegt. Dabei wurden Vorfälle bei den Spielen gegen den 1. FC Saarbrücken, Kickers Offenbach und den Bahlinger SC berücksichtigt. Auch das Urteil des Sportgerichts ist rechtskräftig.