Drei Ermittlungserfahren warten auf ihn: Nicht zugelassener Pkw im öffentlichen Straßenverkehr
#Völklingen-Wehrden. Am Sonntagmorgen gegen 10:35 Uhr fiel einem Streifenkommando der Polizei Völklingen in Wehrden ein Fahrzeug auf, an welchem das vordere Kennzeichen fehlte. Bei der anschließenden Kontrolle des Fahrzeuges und der 51-jährigen Fahrzeugführerin aus Völklingen wurde festgestellt, dass das Fahrzeug nicht zugelassen war. Das vorhandene hintere Kennzeichen war nicht auf dieses Fahrzeug verausgabt. Zudem war dieses Kennzeichen mit einem falschen Tüv-Stempel versehen.
Eine Überprüfung der Person der 51-Jährigen im polizeilichen Informationssystem ergab, dass deren Führerschein auf Grund eines Gerichtsurteils in anderer Strafsache zu beschlagnahmen war.
Die 51-Jährige erwartet nun ein Strafverfahren wegen des Verdachtes der Urkundenfälschung, des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz und das Kraftfahrzeugsteuergesetz. Ihr Führerschein wurde zudem beschlagnahmt.