Doppelhaushalt der Stadt Völklingen ist genehmigt
#Völklingen. Der Doppelhaushalt 2015/16 der Stadt Völklingen und der erforderliche Haushaltssanierungsplan bis zum Jahr 2019 wurde jetzt von der Kommunalaufsicht genehmigt. Bereits Ende Mai 2015 hatte der Stadtrat den Doppelhaushalt und den Doppelwirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Grundstücks- und Gebäude-management“ beschlossen.
Damit können jetzt wichtige Investitionen realisiert werden. Dazu gehören beispielsweise der Ankauf der Anwesen Rathausstraße 5, 7 und 9, die Beschaffung eines Löschgruppenfahrzeugs für die Freiwillige Feuerwehr, die grundlegende Sanierung der Brücke „Moselstraße“ über die ehemalige Bahnstrecke und viele weitere Maßnahmen.
Auch die im Haushalt enthaltenen freiwilligen Ausgaben können nunmehr getätigt werden. Dies betrifft beispielsweise die Zuschüsse an Vereine aus der Gewinnabführung der Stadtsparkasse.
Ein dicker Wermutstropfen ist jedoch, dass im konsumtiven Bereich weiterhin gewaltige Defizite entstehen. Demzufolge weist die Kommunalaufsicht zu Recht darauf hin, dass in wenigen Jahren das Eigenkapital aufgezehrt sein wird, wenn diese Entwicklung weiter anhält. Die Haushaltslage Völklingens bleibt also dramatisch ernst.
Von der Stadtverwaltung wird bereits daran gearbeitet, einen Nachtragshaushalt für das Jahr 2015 zu erstellen. Hierdurch soll die Voraussetzung geschaffen werden, um Gelder aus dem kommunalen Entlastungsfonds zu bekommen. Außerdem hat der Stadtrat im Hinblick auf den mehrwöchigen Streik in den städtischen Kindertagesstätten beschlossen, die Rückerstattung der entsprechenden Elternbeiträge vorzunehmen. Dies wird ermöglicht, indem im Nachtragshaushalt ein Haushaltstitel in Höhe von 35.000 Euro gebildet wird.
Was den Doppelwirtschaftsplan des Eigenbetriebes GGM anbetrifft besteht noch Klärungsbedarf mit der Kommunalaufsicht. Von den veranschlagten Krediten für Investitionen in Höhe von insgesamt 4,5 Millionen Euro sind voraussichtlich lediglich 2,8 Millionen Euro genehmigungsfähig. Es werden nach derzeitigem Sachstand nur solche Investitionen anerkannt, welche als unabweisbar angesehen werden, weil beispielsweise eine rechtliche Verpflichtung besteht. Realisierbar sind danach unter anderem die Sanierung des neuen Rathauses, der Neubau des Feuerwehrgerätehauses Geislautern und die Aufstockung der Fahrzeughalle des Löschbezirkes Wehrden.