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Arbeits- und Sozialminister Magnus Jung begrüßt das 3. Maßnahmenpaket zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger : Völklingen im Wandel
NachrichtenSaarland

Arbeits- und Sozialminister Magnus Jung begrüßt das 3. Maßnahmenpaket zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger

Sozialminister Magnus Jung begrüßt das Ergebnis des Koalitionsausschusses vom 3. September 2022 zur Abfederung der erwarteten hohen Preissteigerungen im Bereich des Energieverbrauchs. Es wurden Maßnahmen mit einem Gesamtvolumen von 65 Milliarden Euro beschlossen.



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Mit dem Maßnahmenpaket sollen die erwarteten hohen Preissteigerungen für die Bürgerinnen und Bürger und die Unternehmen im Bereich des Energieverbrauchs abgefedert werden. „Damit gelingt uns ein großer Schritt, um die sozialen Folgen der Energiepreiskrise abzufedern.“ so Minister Jung. “Es unterstützt insbesondere diejenigen der Gesellschaft, die der Preisanstieg am härtesten trifft. Dies betrifft diejenigen mit geringen und mittlerem Einkommen, Rentnerinnen und Rentner, die sich ein Eigenheim erspart haben, nun aber die Energiepreise nicht mehr zahlen können oder Studentinnen und Studenten, bei denen Heiz- und Reisekosten das Monatsbudget zunehmend stark belasten.“

Um dieser Bevölkerungsgruppen gezielt zu erreichen, wurden u.a. folgende Maßnahmen beschlossen:

 

Einmalzahlung für Rentnerinnen und Rentner

Rentnerinnen und Rentner erhalten zum 1. Dezember 2022 eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro.

 

Entlastung Studierende

Nach dem Heizkostenzuschuss für BäföG-Empfängerinnen und -empfänger sollen nunmehr alle Studentinnen und Studenten sowie Fachschüler-innen und Fachschüler eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro erhalten.

 

Ausweitung des Wohngeldanspruchs, Einführung einer Heizkosten- und Klimakomponente

Für die Heizperiode September 2022 bis Dezember 2022 soll einmalig ein Heizkostenzuschuss II an die Bezieherinnen und Bezieher von Wohngeld gezahlt werden. Danach wird er für die Wohngeldberechtigten dauerhaft in das Wohngeld integriert. Er beträgt einmalig 415 Euro für einen 1-Personen-Haushalt (540 Euro für zwei Personen; für jede weitere Person zusätzliche 100 Euro).

Das zum 1. Januar 2023 reformierte Wohngeld wird eine dauerhafte Klimakomponente und eine dauerhafte Heizkostenkomponente enthalten, um die steigenden Energiepreise stärker abzufedern. Zudem wird sich der Kreis der Wohngeldberechtigten nach einer ersten Einschätzung im Saarland um mehrere Tausend erweitert, sodass mehr Bürgerinnen und Bürger in Zeiten stark steigender Energiekosten anspruchsberechtigt werden.

 

Einführung Bürgergeld

Das Arbeitslosengeld II und Sozialgeld werden zum 1. Januar 2023 durch das moderne Bürgergeld abgelöst, das die Würde des Einzelnen achtet und gesellschaftliche Teilhabe besser fördert. Der Anpassungszeitraum der jährlichen Erhöhung beim Bürgergeld wird so geändert, dass jeweils bereits die zu erwartende regelbedarfsrelevante Inflation im Jahr der Anpassung miteinbezogen wird. So wird die Inflation künftig besser und schneller berücksichtigt. Dies beginnt am 1. Januar 2023 zum Start des Bürgergelds und führt zu einem Erhöhungsschritt auf etwa 500 Euro.

 

Kindergeld und Kinder-Sofortzuschlag

Um Familien besonders zu unterstützen, wird das Kindergeld über das verfassungsrechtlich erforderliche Maß hinaus erhöht. Die Erhöhung erfolgt bereits zum 1. Januar 2023 in einem Schritt für die Jahre 2023 und 2024. Damit wird das Kindergeld ab dem 1. Januar 2023 um 18 Euro monatlich für das erste und zweite Kind angehoben. Für eine Familie mit zwei Kindern bedeutet das für 432 Euro jährlich mehr für die kommenden zwei Jahre.

Für von Armut betroffene Kinder und Jugendliche wurde erstmalig im Juli 2022 der monatliche Sofortzuschlag von 20 Euro ausgezahlt. Dieser gilt auch für junge Erwachsene, die mit ihren leistungsberechtigten Eltern in einem Haushalt leben.

 

Midi-Job: Anhebung der Grenze auf 2.000 Euro

Die gesetzliche Regelung, dass zum 1. Oktober 2022 die Höchstgrenze für eine Beschäftigung im Übergangsbereich (Midi[1]Job) von 1.300 Euro auf 1.600 Euro angehoben wird, soll erweitert werden: Ab dem 1. Januar 2023 soll diese Höchstgrenze auf monatlich 2.000 Euro angehoben werden. Dies entlastet insbesondere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit geringen monatlichen Einkommen, da sie deutlich weniger Beiträge zur Sozialversicherung (Kranken-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung) zahlen müssen.

 

„Die Bewältigung der Krise ist eine gesamtstaatliche Aufgabe.“ so Minister Magnus Jung abschließend. „Bund, Länder und Gemeinden tragen die Entlastungen für die Bürgerinnen und Bürger sowie die Unternehmen gemeinsam. Nur so kann es gelingen. Dort wo das Land für die Umsetzung zuständig ist, werden wir uns für eine schnelle und unbürokratische Umsetzung einsetzen.“

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