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Anke Rehlinger: „Rentenreform der Bundesregierung wichtiges Signal an saarländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer“ : Völklingen im Wandel
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Anke Rehlinger: „Rentenreform der Bundesregierung wichtiges Signal an saarländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer“

#Saarland. Die saarländische Arbeitsministerin Anke Rehlinger hat den von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles vorgelegten Gesetzentwurf für eine #Rentenreform begrüßt und als wichtiges Signal der Bundesregierung an die saarländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bezeichnet.Rehlinger: „Ich bin froh, dass Andrea Nahles diese notwendige Reform so zügig, umfassend und professionell angegangen ist. Damit wird ein zentraler Bestandteil des Koalitionsvertrages umgesetzt. Arbeitnehmer, die ihr Leben lang hart gearbeitet haben, bekommen damit zeitnah nach 45 Beitragsjahren eine Perspektive auf einen abschlagsfreien Rentenzugang schon ab dem 63. Lebensjahr.“



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Dies sei auch ein wichtiges Signal an die saarländischen Arbeitnehmer, so Rehlinger. Die Politik nehme die Sorgen und Nöte der Menschen ernst. Gerade für Beschäftigte, die körperlich anspruchsvolle industrielle Tätigkeiten ausüben und in jungen Lebensjahren in den Beruf gestartet sind, bekommen so eine gerechte und faire Möglichkeit eines früheren Renteneintritts ohne Abschläge, so die stellvertretende Ministerpräsidentin.

Befürchtungen, dass diese Reform zu neuen „Frühverrentungswellen“ bereits mit 61 Jahren und einkalkuliertem 2-jährigem Arbeitslosengeldbezug führt, teilt die saarländische Arbeitsministerin dabei nicht. „Zum einen wird der frühe, abschlagsfreie Renteneintritt nur für diejenigen in Frage kommen, die tatsächlich 45 Beitragsjahre – inklusive Zeiten der Kurzzeitarbeitslosigkeit – nachweisen können. Unternehmen, die auf eine noch frühere Verrentung spekulieren, müssen zudem mit zusätzlichen Kosten wegen notwendiger Abschlagszahlungen an die Arbeitnehmer kalkulieren, da sich eine Frühverrentung für Arbeitnehmer nur rechnet, wenn der Arbeitgeber noch eine Prämie drauflegt. Zudem muss sich jeder, der arbeitslos wird – auch und gerade mit 61 Jahren – an die Regeln des SGB halten, und sich weiter aktiv nach einem Job umschauen. Aufgrund dieser klaren Bedingungen für die Zahlung von Arbeitslosengeld I kann sich eigentlich somit niemand darauf einstellen, seinen Rentenbeginn um zwei Jahre auf Kosten der Arbeitslosenversicherung vorzuziehen. Damit ist entsprechenden Gedankenspielen der Wirtschaft im Interesse der Arbeitnehmer faktisch ein Riegel vorgeschoben.“

(PM: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr)

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