Änderung der Kommunalwahlordnung: Antragsformulare für Parteien und Wählergruppen haben sich geändert
#Völklingen. Am 8. Februar 2019 ist die neue Kommunalwahlordnung in Kraft getreten, wodurch sich auch die Antragsformulare für Parteien und Wählergruppen geändert haben. Betroffen sind dabei vor allem die Anlagen 12 (Unterstützungsverzeichnis), 13 (Zustimmungserklärung für Wahlbewerber/innen), 14 (Wählbarkeitsbescheinigung) und 14a (Versicherung an Eides Statt für Unionsbürger).
Die neuen Formulare sind seit dem 8. Februar 2019 zu verwenden. Vor dem 08.02. unterzeichnete Formulare der o.g. Anlagen behalten ihre Gültigkeit und können auch noch nach dem besagten Termin bei den kommunalen Wahlleitungen eingereicht werden. Bei Verwendung des alten Formulars für die Bescheinigung der Wählbarkeit ist das Datum der Unterschrift der Bewerberin bzw. des Bewerbers entscheidend.
Die neuen Formulare sowie eine Pressemitteilung finden Sie auf der Seite der Landeswahlleitung unter folgenden Links:
https://www.saarland.de/SID-8EAE6098-7D7C31BC/13965.htm
https://www.saarland.de/SID-01F681EB-2BE22DC0/245148.htm