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Änderung der Abfallgebühren des EZV Völklingen : Völklingen im Wandel
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Änderung der Abfallgebühren des EZV Völklingen

#Völklingen. In seiner Sitzung vom 5. Dezember 2024 beschloss die Verbandsversammlung des Entsorgungszweckverbandes Völklingen (EZV) die Änderung seiner Abfallgebührensatzung. Das erste Mal seit dem 1. Januar 2009 werden die Abfallgebühren für die Völklinger Bürgerinnen und Bürger steigen. Zwischenzeitlich wurden sie zum 01. Januar 2018 sogar um 10,3 Prozent gesenkt. Die Gründe für die aktuell notwendige Gebührenanpassung sind vielfältig. Dazu gehören unter anderem gestiegene Personalkosten, dringend erforderliche Investitionen, gestiegene Entsorgungskosten sowie steigende Kosten durch das Brennstoffemissionshandelsgesetz.



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Konkret bedeutet dies je nach Tonnengröße und Familienstand eine Erhöhung zwischen 0,63 Euro und 1,26 Euro je Bewohner und pro Monat beim Restabfall. Wer eine Biotonne besitzt, um seinen Restabfall zu reduzieren, muss laut Abfallgebührensatzung 2025/2026 1,12 Euro pro Monat mehr zahlen. Die neue Satzung tritt am 01. Januar 2025 in Kraft und wurde im Internet unter www.voelklingen.de/ezv-amtliche-bekanntmachungen veröffentlicht.

 

Alle Informationen zum Entsorgungszweckverband Völklingen unter www.ezv-vk.de

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