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Innenministerium rät Kommunen, weiterhin Wohnungen für Flüchtlinge anzuwerben : Völklingen im Wandel
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Innenministerium rät Kommunen, weiterhin Wohnungen für Flüchtlinge anzuwerben

#Saarland. Im Zusammenhang mit dem am Donnerstag, 25. Februar 2016, aus der Verwaltung des Regionalverbandes Saarbrücken versandten Hinweis an die Regionalverbandskommunen, von dem Abschluss von Mietverträgen für die Wohnraumversorgung von Flüchtlingen Abstand zu nehmen, empfiehlt Innenminister Klaus Bouillon keine vorschnellen Entscheidungen zu treffen.



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„Es ist richtig, dass die Zuweisungen in die Kommunen zurzeit auf niedrigem Niveau stattfinden“, sagt Minister Bouillon. „Hieraus kann jedoch keine dauerhafte Tendenz deutlich niedrigerer Zuweisungen abgeleitet werden.“
Um den Interessen der kommunalen Seite zu entsprechen, war Anfang Februar durch Minister Bouillon verfügt worden, die Verteilung der Asylbewerberinnen und Asylbewerber aus der Landesaufnahmestelle auf die Kommunen nicht mehr nach drei, sondern erst vier Wochen nach der Registrierung vorzunehmen.
Beabsichtigt war damit, den Kommunen mehr Zeit einzuräumen, sich auf die Aufnahme der Personen vorzubereiten und auch entsprechenden Wohnraum zu finden. Durch die Veränderung des Zuweisungszeitraums ergibt sich deshalb momentan die Situation, dass in der 9. Kalenderwoche, also in der Woche vom 29. Februar bis 04. März 2016, die Zuweisungen an die Kommunen auf sehr niedrigem Niveau stattfinden.
Aus Sicht des Innenministeriums wäre es jetzt jedoch verantwortungslos, die Bemühungen zur Schaffung von Wohnraum durch die dazu durch das Landesaufnahmegesetz verpflichteten Kommunen zu vernachlässigen.
Minister Klaus Bouillon: „Davon auszugehen, dass die derzeitige flüchtlingspolitische Situation bereits zu einem dauerhaft niedrigeren Zugangsgeschehen führen könnte, wäre verfrüht. Selbst wenn die derzeit niedrigen Zugangszahlen auf das Gesamtjahr hochgerechnet werden, ist im Gegenteil mit einem Flüchtlingsaufkommen und damit mit einem Wohnraumbedarf in einer Größenordnung wie 2015 zu rechnen.“
Insbesondere, da sich insgesamt in immer mehr Städten und Gemeinden grundsätzliche Probleme ergeben, eine ausreichende Anzahl an angemessenen Unterkünften für die Unterbringung zugewiesener Asylbewerberinnen und Asylbewerbern zu finden, wird eine Aufforderung zur Einstellung bzw. Reduzierung der Wohnraumsuche durch die Städte und Gemeinden von Seiten des Innenministeriums nicht als zielführend erachtet.


Quelle: Dies ist eine redaktionell unbearbeitete Mitteilung der Landesregierung des Saarlandes oder (eines) Ihrer Ministerien.

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